EBM 2013

Altersabhängige Versichertenpauschale

Ab 1. Oktober wird bei der Versichertenpauschale generell die Ziffer 03000 angesetzt.

Statt früher drei Altersgruppen gibt es künftig deren sechs. Die Einteilung erfolgt bis zum 4. Lebensjahr, im 5. Lebensjahr, im 6. bis 18. Lebensjahr, im 19. bis 54. Lebensjahr, im 55. bis 59. Lebensjahr, im 60. bis 75. Lebensjahr und ab dem 76. Lebensjahr. Da die hausärztliche Versorgungspauschale und die Gesprächsleistung extra vergütet werden, sind die Honorare durchgehend geringer als früher. Das Alter des Patienten bei Erstkontakt wird automatisch zugesetzt, so dass sich der Vertragsarzt darum nicht kümmern muss.

A&W-Tipp:
Denken Sie daran, die neue Gesprächsleistung nach EBM-Ziffer 03230 abzurechnen, damit Ihre Arbeit auch honoriert wird.

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