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Drogensuchtest – auch außerhalb der Substitution abrechenbar
von Dr. Pasch am 10. August 2015 um 7:00 Uhr in Abrechnung-News,EBM,GOÄ | Keine Kommentare
Unter Drogensuchtest versteht man derzeit im Allgemeinen einen qualitativen Nachweis von Drogen. Einsatzgebiet für die Untersuchungen ist vor allem die Substitutionsbehandlung. Aber auch außerhalb der Substitution sind diese Leistungen natürlich abrechenbar.
Indikationen
Grundsätzlich gibt es drei Indikationen zur Durchführung von Drogensuchtests:
Abrechnung
Im EBM werden Drogensuchtest nach den GOP`s 32137 und 32140 bis 32148 abgerechnet. Jeder Einzeltest wird dabei mit 3,05 € vergütet. Die Abrechnung dieser Gebührenordnungspositionen unterliegt dabei bestimmten Höchstsätzen
Im Rahmen der Substitutionstherapie beträgt der Höchstsatz pro Quartal für das erste und zweite Quartal der Behandlung 125,00 €; das entspricht maximal 40 Einzelanalysen. Ab dem dritten Quartal sinkt der Höchstsatz dann auf maximal 64,00 € oder 20 Einzelanalysen.
Damit die KV bei der Abrechnung in den beiden ersten Quartalen die höheren Höchstsätze berücksichtigen kann, sind die entsprechenden Leistungen mit dem Buschstaben „S“ zu versehen.
Außerhalb der Substitutionstherapie wird grundsätzlich der geringere Höchstwert von 64,00 € berücksichtigt. Da es sich hier eher um sporadische Untersuchungen handelt, dürfte diese Beschränkung nicht gravierend sein.
Bei Durchführung der Drogensuchtests als Wunschleistung muss auf die Untersuchung nach GOÄ zurückgegriffen werden. Für die rein qualitativen Tests gibt es hier keine eigenen Untersuchungsziffern, hier ist die GOP 3511 mit 2,91 € beim Einfachsatz zu berücksichtigen. Bei quantitativer Auswertung können die GOP`s 4151, 4153 bis 4355, 4358, 4368 und 4172 mit 14,57 € (Cave: M III Labor!) abgerechnet werden. In beiden Fällen ist die Abrechnungsposition pro geprüfter Einzelsubstanz abrechenbar. Eine Höchstwertregelung ist hier nicht existent. Allerdings muss bei mehrfachem Ansatz der GOP 3511 jede einzelne Ziffer mit der Substanzangabe begründet werden.
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