Immer wieder fragen sich Kollegen und Kolleginnen: Lohnt sich eine Sprechstunde am Samstag – zumal sie mit einem Extrahonorar belohnt wird. Rechnet sich ein derartiges Angebot oder ist es lediglich Service für Patienten, die während der Woche nicht im Wartezimmer sitzen wollen? Eine heikle Frage, auf die es keine universelle Antwort gibt.
Wollen wir uns zunächst mit der wirtschaftlichen Auswirkung beschäftigen. Sowohl im EBM als auch in der GOÄ wird ein Extrahonorar ausgelobt, das bei EBM-Abrechnung höher ausfällt als bei einer GOÄ-Rechnung, nämlich mit 10,37 € im EBM und 6,41 € bei GOÄ-Abrechnung.
GOÄ
In der GOÄ wird der normale Wochenendzuschlag „D“ immer dann nur mit 50 % ausbezahlt, wenn Leistungen samstags im Rahmen einer Sprechstunde erbracht werden. Dabei ist in der GOÄ keine Uhrzeit vorgegeben, so dass die Abrechnung nicht zeitlich eingeschränkt ist. Es bedarf aber einer offiziellen Ankündigung der Sprechstunde, z.B. von 10.00 bis 11.00 Uhr. Dabei können sowohl persönliche Kontakte als auch telefonische Beratungen abgerechnet werden.
Vorstellbar wäre z.B. eine Telefonsprechstunde, wo Arzt oder Ärztin Labor- und andere Befunde telefonisch mit den Patienten besprechen. Die telefonische Beratung erbrächte immerhin 17,13 € im Gegensatz zu 10,72 € in der Wochensprechstunde. Ebenfalls denkbar ist während dieser Zeit die Abarbeitung von Wundkontrollen, Verbandwechseln, Infusionen, Injektionen oder anderen periodisch wiederkehrenden Leistungen.
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