Plausibilitätsprüfung

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  • MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN

    Wie lange malochen MVZ-Ärzte in Bayern?

    Die KV Bayerns und der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren streiten derzeit um die zeitlichen Obergrenzen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung für angestellte Ärzte. A&W-Autor Florian Bogner berichtet.

  • Werden Leistungen der Früherkennung und Vorsorge außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet? Dr. med. Maik N., Leipzig

  • LEISTUNGSABRECHNUNGEN

    Vorsicht, Fehler kosten richtig Geld

    Rechnet ein Arzt Kassenleistungen nicht exakt ab, kann dies arge Honorarkürzungen bescheren, warnt A&W-Autor Florian Bogner. Und schon bei grober Fahrlässigkeit droht dem Niedergelassenen Entzug der Zulassung.

  • Eine Kollegin berichtet mir, dass sie aufgrund einer im Vergleich zu den Vorquartalen höheren Scheinzahl bei der KV einen Antrag auf Erweiterung der zulässigen Quartalszeit gestellt habe. Somit bestehe keine Gefahr in eine Plausibilitätsprüfung zu geraten. Nachdem mein Kollege in der Nachbarschaft demnächst seine Tätigkeit aufgibt und bislang keinen Nachfolger findet, werden auch bei mir die Fallzahlen steigen. Können Sie mir empfehlen, einen entsprechenden Antrag zu stellen? Andrea S., Ärztin, Bremen

  • Niedergelassene können ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränken und Gemeinschaftspraxen gründen. Doch Vorsicht, das hat Auswirkungen aufs Honorar, warnt A&W-Autor und Medizinrechtler RA Rainer Kuhlen.

  • Viele Ärzte fragen sich, ob es Sinn macht, erbrachte Leistungen zum Ende eines Quartals noch abzurechen, da oft das Regelleistungsvolumen (RLV) bereits ausgeschöpft ist. Aus mehreren Gründen sollten Ärzte jede erbrachte Leistung abrechnen.

  • Kann ich aufgrund einer zu erwartenden höheren Scheinzahl im nächsten Quartal einen Antrag auf Erweiterung der zulässigen Quartalszeit für meine Praxis stellen? Dr. med. Thomas B., Darmstadt

  • Wenn eine Praxisgemeinschaft im Tagesgeschäft mit einer Gemeinschaftspraxis verwechselbar ist, kann dies ernste Folgen haben, weiß A&W-Autor Florian Bogner und warnt: Das kann bis hin zum Honorarregress gehen.

  • Wie ist das, werden Leistungen der Früherkennung und Vorsorge außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet? Fällt hierbei dann auch die Zuzahlung der Praxisgebühr an? Doris F., Ärztin , Frankfurt