Familienrecht

So machen Sie Ihre Praxis scheidungssicher

Das Familienrecht ist aus der Sicht des selbständigen Arztes ein echtes Minenfeld: Ein falscher Schritt und der entstandene Schaden ist kaum noch zu beheben. Niedergelassene mit Heiratsabsichten sollten daher der Romantik abschwören- und einen Ehevertrag schließen.

Die Deutschen sind ein sicherheitsliebendes Volk. Vom Baby bis zum Greis besitzt jeder einzelne von uns rund 1,2 Lebensversicherungen, einen Schutz gegen Krankheit – und natürlich diverse Sachpolicen. Nicht alle dieser Versicherungen sind wirklich erforderlich.

Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet die stets besorgten Deutschen – und damit auch viel Ärzte – den wohl folgenschwersten (und auch gefährlichsten) Vertrag Ihres Lebens ohne Netz und doppelten Boden schließen. Denn wenn es ums Heiraten geht, setzen die meisten Paare noch immer auf Romantik statt auf Vernunft.

Blauäugig unter der rosaroten Brille

„Nur die wenigsten Brautleute machen sich klar, dass eine Hochzeit ihr gesamtes Finanzleben auf eine völlig neue Basis stellt“, sagt Maria Demirci, Fachanwältin für Familienrecht und Partnerin der Kanzlei RDS in München. Ihre Beobachtung: Noch immer verlassen sich die meisten Paare auf die gesetzlichen Regelungen. Die sind zwar nicht grundsätzlich schlecht. Sie stammen jedoch aus dem dem vergangenen Jahrhundert und sind auf viele moderne Ehen – und vor allem auf den Erhalt komplexer Praxisstrukturen nach einer Scheidung –, nicht zugeschnitten.

Scheidungen sind aber leider alles andere als eine Seltenheit. Rein statistisch scheitert in Deutschland jede dritte Ehe, in Großstädten sogar jede zweite. „Vorsorge für den Ernstfall ist daher das A und O – gerade für Selbstständige“, sagt Rechtsanwältin. „Niedergelassene Ärzte, denen der Bestand ihrer Praxi am Herzen liegt, sollten einen Ehevertrag schließen“.

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