Plausibilitätsprüfung

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  • Bei Arztpraxen, die offiziell in Praxisgemeinschaft tätig sind und eine Patientenidentität von über 20 % aufweisen, wird eine missbräuchliche Nutzung vermutet.

  • Psychosomatik

    Ich bin seit langem berechtigt, die Psychosomatik aus Kapitel 35 EBM abzurechnen. Heute nun war ich fast eine Stunde mit einer verbalen Intervention beschäftigt. Nun meldet mein Computerprogramm – auch nach Eingabe der Uhrzeit – dass die Leistung pro Sitzung nur einmal abgerechnet werden darf. Sie können mir sicher sagen, wie das einzustellen ist, um die Leistungen entsprechend mehrfach zu bekommen.

  • In einer Veranstaltung der KV zum neuen Hausarzt-EBM hat der Referent mehrfach davor gewarnt, nicht mit den neuen zeitorientierten Leistungen in Abrechnungsfallen zu tappen. Wozu wurden uns neue hausärztliche Gesprächsleistungen zur Verfügung gestellt, wenn schon kaum, dass sie eingeführt sind, mit Kürzungen gedroht wird? Dr. med. Melanie M., Köln

  • Für Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen gelten bei der Plausibilitätsprüfung gesonderte Bestimmungen.

  • Die Plausibilitätsprüfung ist durch die Zeitprofile spitzfindig geregelt. Das hat Konsequenzen dafür, ob Sie auch alle Leistungen immer erbringen sollten, die Sie vom Zeitaufwand her erbringen könnten.

  • Die angekündigte EBM-Reform wird vor allem diabetologische Schwerpunktpraxen hart treffen. Welche Verluste drohen, umreißt der Diabetologe Prof. Dr. Rüdiger Göke im Gespräch mit A&W-Redakteur Peter Leveringhaus.

  • Ist eine Praxisgemeinschaft für Außenstehende mit einer Gemeinschaftspraxis verwechselbar, drohen den Niedergelassenen ernste Folgen. A&W-Autor Florian Bogner warnt: Das kann bis hin zu einem Honorarregress führen!

  • Das Sozialgericht (SG) Marburg hat festgestellt, dass im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung im Jobsharing tätige Ärzte nicht pauschal mit 25 Prozent einer vollen vertragsärztlichen Tätigkeit den Tagesprofilen zugerechnet werden können. Maßgeblich ist die tatsächliche oder vereinbarte Arbeitszeit.

  • Die Zulassung kann entzogen werden, auch wenn man „Wohlverhalten“ gezeigt hat. Das Bundessozialgericht hat in seinem neuesten Urteil einen spektakulären Kurswechsel vollzogen, warnt A&W-Autor Hans Linder.

  • Nach Prüfung von 50 angeforderten Karteikarten durch die Prüfungskommission wird bemängelt, dass ich den Hausärzten keine Berichte übermittelt hätte. Ich halte es so, dass ich generell nur dem Zuweiser einen Bericht erstatte. Ich fühle mich also durchaus im Recht, zumal die Gebührenordnung mir die Abrechnung der 01600 und 01601 gar nicht erlaubt. Dr. med. Wolfgang M., Berlin