Behandlungs- oder Aufklärungsfehler

Richtig verhalten im Schadensfall

Sehr schnell können Ärzte Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein, auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten. Nachfolgend möchten wir Ärzten einige Hilfen an die Hand geben, wie sie sich im Falle eines Falles am besten verhalten.

Was ist zu tun, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt?

  • Vertrauen ist die Grundlage für ein positives Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb sollte der Patient in die Behandlung einbezogen, d. h., die Behandlung, aber auch deren Ergebnisse mit ihm erörtert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt. Aus dem Behandlungsverhältnis schulden Sie dem Patienten eine standardgemäße Behandlung, nicht aber einen Behandlungserfolg. Der Eintritt einer unerwünschten Behandlungsfolge zieht nicht grundsätzlich eine Haftung nach sich.
  • In Zweifelsfällen sollten Sie sich mit den Juristen unserer Schadenabteilung beraten und abstimmen und nicht voreilig gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche anerkennen.

Was ist zu tun, wenn sich ein Patient, dessen Anwalt oder eine Krankenkasse mit Ansprüchen an Sie wendet?

  • Informieren Sie uns umgehend. Zögern Sie nicht, auch wenn es eine rein vorsorgliche Meldung ist.
  • Senden Sie uns ggf. eine ausführliche Stellungnahme zu dem erhobenen Behandlungsfehlervorwurf sowie sämtliche relevanten Patientenunterlagen in Kopie.
  • Denken Sie auch an die Schweigepflichtentbindungserklärung. Wenn Sie aufgefordert werden, Behandlungsunterlagen herauszugeben, sind Sie verpflichtet, diese gegen Erstattung der Kopierkosten zur Verfügung zu stellen. Sofern Dritte die Krankendokumentation anfordern, muss jedoch der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder aber eine entsprechende Vollmacht erklärt haben. Diese sollten aus Beweisgründen in schriftlicher Form vorliegen. Originale wie auch bildgebendes Befundmaterial sollten Sie grundsätzlich in Ihrem Besitz halten und ausschließlich in Kopie weiterleiten.
  • Erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an. Die Bewertung der schwierigen Haftungssituation gehört in fachkompetente Hände und sollte detailliert geprüft werden. Die Schadenbearbeitung in unserem Hause erfolgt durch qualifizierte Juristen unter Hinzuziehung versierter medizinischer Gutachter.
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Axel Schirp

Axel Schirp

Produktmarketing bei HDI Versicherung AG

Axel Schirp ist bei der HDI Versicherung AG in Hannover als Projektleiter für die Kooperation mit arzt-wirtschaft.de verantwortlich.

Seit mehr als 15 Jahren, in verschiedenen Versicherungsunternehmen, Funktionen und Verantwortlichkeiten, betreut Axel Schirp die Berufsgruppen der Freien Berufe. Seit 2006 mit dem Schwerpunkt Ärzte und Gesundheitsfachberufe.

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