Tag Seiten: Behandlungsfehler

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    Richtig verhalten im Schadensfall

    Sehr schnell können Ärzte Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein, auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten.

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    Vorwurf Behandlungsfehler: Das rät der Rechtsanwalt

    Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in seine Krankenunterlagen. Praktisch bedeutet dies, dass Arzt bzw. Klinikträger verpflichtet sind, Fotokopien sämtlicher Unterlagen herzustellen und sie dem Patienten gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Keinesfalls besteht aber die Verpflichtung, Originaldokumente herauszugeben, wobei für Röntgenbilder Ausnahmen bestehen können.

  • Arzt haftet nicht, wenn der Patient nicht „mitspielt“

    Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass trotz des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers eine Haftung des Arztes entfällt, wenn der Arzt eine weitere fachärztliche Behandlung empfiehlt, der Patient aber diese ablehnt.

  • Bei mangelnder Aufklärung droht Behandlungsfehler

    Nach einem BGH-Urteil muss ein Arzt seinen Patienten über das Risiko einer Nichtbehandlung aufklären, wenn dieser nicht an seiner medizinisch gebotenen Behandlung mitwirkt. Sonst riskiert er einen Behandlungsfehler.

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    Schärfere Sicherheitsstandards in Arztpraxen

    Ein Behandlungsfehler verursacht laut KKH-Allianz durchschnittliche Folgekosten von 22.000 Euro. Die Kasse fordert jetzt schärfere Sicherheitsvorkehrungen für Krankenhäuser und Arztpraxen.

  • "Ärzte sollen ohne Angst über Pannen sprechen können!"

    Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, wehrt sich gegen ein zentrales Register für Behandlungsfehler. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), treibt das Projekt dennoch voran.