Richtig verhalten im Schadensfall
Sehr schnell können Ärzte Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein, auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten.
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Kommentar: behandlungsfehler
IVW 2.0 Code: wfjk
Sehr schnell können Ärzte Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherern ausgesetzt sein, auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten.
Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in seine Krankenunterlagen. Praktisch bedeutet dies, dass Arzt bzw. Klinikträger verpflichtet sind, Fotokopien sämtlicher Unterlagen herzustellen und sie dem Patienten gegen Kostenerstattung zur Verfügung zu stellen. Keinesfalls besteht aber die Verpflichtung, Originaldokumente herauszugeben, wobei für Röntgenbilder Ausnahmen bestehen können.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass trotz des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers eine Haftung des Arztes entfällt, wenn der Arzt eine weitere fachärztliche Behandlung empfiehlt, der Patient aber diese ablehnt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein grober Behandlungsfehler nur vorliegt, wenn der Arzt gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt.
Nach einem BGH-Urteil muss ein Arzt seinen Patienten über das Risiko einer Nichtbehandlung aufklären, wenn dieser nicht an seiner medizinisch gebotenen Behandlung mitwirkt. Sonst riskiert er einen Behandlungsfehler.
Die Ärztekammern haben 2009 insgesamt 7.424 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Am häufigsten warfen Patienten mit Hüft- und Kniegelenkarthrosen ihren Ärzten Behandlungsfehler vor.
Ein Behandlungsfehler verursacht laut KKH-Allianz durchschnittliche Folgekosten von 22.000 Euro. Die Kasse fordert jetzt schärfere Sicherheitsvorkehrungen für Krankenhäuser und Arztpraxen.
Auch in einer Partnerschaftsgesellschaft haften Ärzte für Behandlungsfehler ihrer Kollegen. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge gilt dies auch, wenn sie erst nach Auftreten des Fehlers in die Gesellschaft eingetreten sind.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, wehrt sich gegen ein zentrales Register für Behandlungsfehler. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), treibt das Projekt dennoch voran.