Tag Seiten: Berufsausübungsgemeinschaft

  • Vorsicht vor der unvollendeten Beitrittsgesellschaft

    Einer bereits existierenden Berufsausübungsgemeinschaft sollten Ärzte erst dann beitreten, wenn über alle Punkte des Gesellschaftsvertrages Einigkeit vorliegt. Das legt ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nahe.

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     Attraktive Kooperationsform

    Um sein Unternehmen für die Zukunft wetterfest zu machen, sollte der Hausarzt prüfen, ob das Thema (Teil)-Gemeinschaftspraxis ihm Chancen bietet. Dazu sollte er die rechtlichen Hürden und Stolpersteine kennen.