Riskantes Steuersparmodell

Arbeitsverträge mit dem Ehegatten

Eheleute, die auch beruflich gemeinsame Sache machen, können zwar eine Menge Steuern sparen. Eine Trennung mündet allerdings schnell in ein Desaster. Wie Niedergelassene ihre Praxis scheidungssicher machen.

„Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.“ Was der deutsche Dichter Wilhelm Busch bereits im 19 Jahrhundert wusste, hat bis heute nichts von seiner Gültigkeit eingebüßt. Im Gegenteil. Die Gefahr, dass eine gescheiterte Ehe einen schmutzigen Rosenkrieg nach sich zieht, ist heute größer denn je – vor allem, wenn ein Partner Unternehmer oder Freiberufler ist und die Trennung von Tisch und Bett auch das Geschäft berührt. Und das ist, so berichten Familienrechtler, immer häufiger der Fall.

Auch bei niedergelassenen Ärzten ist es ein beliebtes Modell, den Partner in der eigenen Praxis anzustellen – aus nachvollziehbaren Gründen: Das Gehalt für den Gatten wird vom Finanzamt ohne weiteres als Betriebsausgabe anerkannt und mindert damit die Steuerlast das Arztes. Zugleich erhält die bessere Hälfte eine soziale Absicherung.

Wer schreibt, der bleibt

Eine wasserdichte Vertragsgestaltung vorausgesetzt profitieren in solchen Fällen alle Beteiligten – in guten Zeiten. In schlechten hingegen sind Probleme programmiert. Denn die Trennung eines Paares – oder gar die Ehescheidung – lässt den bestehenden Arbeitsvertrag erst einmal unberührt. Anders ausgedrückt: Geht der angestellte Partner nicht von selbst, kann ihn der Arbeitgeber-Partner nicht ohne weiteres kündigen. Zwischenmenschlich und wirtschaftlich ist eine solche Situation nur schwer zu ertragen.

Arzt-Wirtschaft.de hat zusammengetragen, welche Risiken Sie bei Verträgen mit dem eigenen Partner im Auge behalten müssen und welche Exit-Strategien bei einer Scheidung auch die berufliche Trennung herbeiführen können.

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