Nach Prüfung von 50 angeforderten Karteikarten durch die Prüfungskommission wird bemängelt, dass ich den Hausärzten keine Berichte übermittelt hätte. Ich halte es so, dass ich generell nur dem Zuweiser einen Bericht erstatte. Ich fühle mich also durchaus im Recht, zumal die Gebührenordnung mir die Abrechnung der 01600 und 01601 gar nicht erlaubt. Dr. med. Wolfgang M., Berlin