GOÄ

Berufliche Eignungsuntersuchung als IGeL abrechnen

Nicht jeder Mensch erfüllt für jeden Job die medizinischen Anforderungen. Eignungsuntersuchungen sind somit sinnvoll, jedoch keine GKV-Leistung.

Viele Eltern legen Wert darauf, dass ihre Kinder, wenn sie in das Berufsleben einsteigen, auch die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen. Dabei spielen vor allem Seh- und Hörprüfungen eine wichtige Rolle. Ohne Krankheit sind diese medizinischen Leistungen aber ausschließlich als IGeL abzurechnen.

Wie umfangreich die Untersuchungen ausfallen, hängt von der angestrebten Tätigkeit ab und muss individuell bestimmt werden. Möglich ist beispielsweise der Ansatz der folgenden GOÄ-Ziffern: 800 (neurologische Untersuchung, einfacher Satz 11,37 €), 1401 (einfache Hörprüfung, einfacher Satz 3,50 €), 1228 (Farbsinnprüfung mit Farbtafeln, einfacher Satz
3,56 €) oder Ziffer 651 (EKG mit mind. 9 Ableitungen, einfacher Satz 14,75 €). Die GOÄ-Ziffer 1400 (genaue Hörprüfung) kann neben der GOÄ-Ziffer 800 nicht berechnet werden.

Bild: Fotolia/fovito

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