Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs

Endlich Klarheit in Sachen Gewerbesteuer

Auch wenn es sich manchmal anders anfühlt: Ärzte gehören zu den freien Berufen. Doch entfällt damit automatisch die Pflicht, Gewerbesteuer zahlen zu müssen? Ein aktuelles Urteil bringt Licht ins Dunkel.

Zunächst die gute Nachricht. Da niedergelassene Ärzte einen freien Beruf ausüben, fällt auf ihre Honorar im Normalfall keine Gewerbesteuer an. In vielen Praxen kommt der Fiskus trotzdem zum Zug – etwa, wenn ein Arzt seinen Patienten nicht nur bestimmte Hilfsmittel verschreibt, sondern ihnen diese auch gleich verkauft.

Die Gewerbesteuer-Fallen Nummer eins ist jedoch nicht der Verkauf von Medizinprodukten, sondern der eigene Praxiserfolg – zumindest, wenn er mit der Anstellung von Kollegen einhergeht. Der Grund: Eines der elementarsten Elemente der Freiberuflichkeit ist es, dass der Arzt seine Leistung persönlich erbringt. Wer seine Praxis alleine betreibt, hat damit meist keine Probleme.

Niedergelassene, die andere Ärzte bei sich beschäftigen, werden vom Fiskus hingegen immer wieder mit Gewerbesteuerforderungen konfrontiert. Das Argument der Behörden lautet dann meist, dass der Arzt die durch Kollegen erbrachten Leistungen mengenmäßig nicht mehr überwachen und daher kaum noch persönlichen Einfluss auf die heilberufliche Tätigkeit der Kollegen ausüben könne.

Dieser recht pauschalen Sichtweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun allerdings eine Absage erteilt. AuW.de hat das Grundsatzurteil der Münchner Richter für Sie zusammenfasst.

Anzeige
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Bewerten
Drucken
Download PDF
Diesen Beitrag teilen:

2 Comments

  1. Als Allgemeinärztin habe ich in der Praxis seit 6 Jahren eine fachgleiche Kollegin als Job-Sharing-Assistentin in Vollzeit angestellt. Wir arbeiten meist parallel, die Patienten betreuen wir in der Praxis zusammen. Sie ist nicht am Gewinn beteiligt, trägt kein unternehmerisches Risiko, bekommt monatliches Gehalt und die Bereitschaftsdienste werden je nach Patientenzahl zusätzlich vergütet. Muss ich mir Gedanken wegen der Gewerbesteuer machen?

    • Sehr geehrter Herr Dr. Beier-Lenko,

      vielen Dank für Ihre Interesse am Angebot von Arzt-Wirtschaft.de. Leider dürfen wir aus juristischen Gründen keine Rechts- und Steuerberatung zu konkreten Fragestellungen geben. Von daher müssen wir Sie leider auf die Expertise Ihres Steuerberaters verweisen. Er kennt Ihre Praxis und die dortigen Gegebenheiten genau und kann Ihnen sicher schnell und zuverlässig eine valide Antwort geben. Wir bedauern, an dieser Stelle nicht mehr für Sie tun zu können und bedanken uns für Ihre Verständnis. Ihr Team von Arzt- Wirtschaft.de

Hinterlasse eine Antwort