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Moderne Praxisnamen – und was sie bringen

„Hausarztzentrum an der Oper“. „Mainpraxis“. „Orthopaedicum“. Klangvolle Praxisnamen liegen im Trend. Doch welche Bezeichnungen sind erlaubt? Und was bringen die neuen Fantasie-Namen fürs Geschäft? Ein Faktencheck.

 

Das Modell hat Charme. Fachübergreifende Gemeinschaftspraxen bieten sowohl für Ärzte und Patienten eine Vielzahl von Vorteilen. Letztere erhalten eine umfassende Versorgung aus einer Hand und profitieren von kurzen Wegen. Die Kollegen können Synergie-Effekte nutzen, Dienste untereinander aufteilen und durch gemeinsam genutzte Strukturen die Kosten drücken.

Für einen guten Start des Projekts ist neben der Lage und der Ausstattung der Praxis auch ein gewisser Wiedererkennungswert vonnöten. Auch, was die Namensgebung angeht. Einprägsam soll er sein, aber nicht abgedroschen. Einzigartig, aber nicht abgehoben. Keine leichte Aufgabe – gerade bei fachübergreifenden Zusammenschlüssen.

Wie soll das Kind denn heißen?

Der Klassiker, die Praxis allein nach dem Inhaber zu benennen, scheidet in dieser Konstellation aus. Auch die schnöde Aufzählung sämtlicher Facharztbezeichnung ist, wenn es um den Namen geht, nicht besonders griffig. Wohl auch deshalb lässt sich der Trend beobachten, die Lage der Praxis (etwa Facharztpraxis am Stadtpark) in den Namen einzubinden – oder mit lateinisch angehauchten Namen zu operieren („Onkologicum“).

Das Berufsrecht lässt Niedergelassenen hier inzwischen vergleichsweise viele Freiheiten. Völlig grenzenlos sind die Möglichkeiten der Praxisgründer bei der Wahl des Namens allerdings nicht. Welche Restriktionen es zu beachten gilt und wie Gerichte in Streitfällen entschieden haben.

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