Nur im Ausnahmefall und befristet
Krankenkassen dürfen gesetzlich Krankenversicherten ohne elektronische Gesundheitskarte ab 1. Januar 2015 nur im Ausnahmefall und befristet einen papiergebundenen Anspruchsnachweis ausstellen. Ein solcher Schein ist kein dauerhafter Ersatz für die eGK. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag-Ärzte klargestellt.