Krankenhausbehandlungs-Richtlinie

Vorsicht bei Krankenhauseinweisung

Seit dem 30.04.2015 ist die neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie des GBA vom 22.01.2015 in Kraft. Sie bringt einige Änderungen für Vertragsärzte. Sie müssen bei Krankenhauseinweisungen besser die ambulanten Alternativen abwägen und dokumentieren.

Für einweisende Ärzte ist wichtig: Die ambulante Behandlung hat Vorrang vor der stationären Behandlung, wenn das Behandlungsziel zweckmäßig und ohne Nachteil für den Patienten in der ambulanten Versorgung erreicht werden kann. Der Vertragsarzt hat dabei auch die Notwendigkeit der Verordnung einer stationären Behandlung vor der ambulanten Versorgung abzuwägen. Er muss sich von dem Zustand des Patienten überzeugen, die Notwendigkeit einer stationären Behandlung feststellen und diese dokumentieren.

Katalog der Behandlungsalternativen erweitert

Der Katalog ist beispielhaft auf zwölf vom Vertragsarzt zu prüfende Punkte erweitert worden; zu ihm zählen unter anderem Vertragsärzte mit Zusatzqualifikation oder Schwerpunktpraxis, Notfallpraxen der KV, ermächtigte Ärzte im Krankenhaus, Einrichtungen der ambulanten spezialfachärztliche Versorgung (ASV), geriatrische Abteilungen, sozialpädiatrische Zentren und Kinderspezialambulanzen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie an DMP und IV teilnehmende Kollegen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

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One Comment

  1. Bürokratischer Größenwahn?

    Die auf Betreiben der GKV-Kassen und der GROKO-“Gesundheits”-Politiker formulierten neuen Krankenhauseinweisungs-Richtlinien sind mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger offiziell in Kraft getreten.

    “Lahme Enten” von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den KVen bzw. die Proteste der Delegierten der Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) haben dagegen nichts ausrichten können. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat sich zum Thema erst gar nicht geoutet. Vgl.
    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/884436/klinikeinweisung-ministerium-winkt-umstrittene-richtlinie-durch.html

    Bundesgesundheitsministerium (BGM) und Dienstherr Hermann Gröhe gaben sich ebenso völlig ahnungs- wie praktisch alternativlos: Kein Durchblick in der Realität einer Indikations- und Leitlinien-gerecht verzahnten, ambulant-stationären Versorgungskaskade – seit langem schon eine eigentlich gelingende medizinische Lebens- und Kooperationswirklichkeit innerhalb der Vertragsärzteschaft im Sinne unserer Patientinnen und Patienten.

    Ebenso Medizin-bildungsferne wie Versorgungs-fremde Mitarbeiter/-innen der GKV-Kassen, der Verwaltungs- und Ministerialbürokratie stellen sich unsere vertragsärztlichen Kern-, Auftrags- und Versorgungskompetenzen nämlich so vor:
    Nachdem wir uns mit “Nebensächlichkeiten” wie Anamnese, Untersuchung, Arbeitsdiagnosen, Labor, weiterführender Differenzialdiagnostik u n d möglichen ambulanten/stationären/palliativen Therapieverfahren kurz beschäftigt und diese mit unseren Patienten diskutieren durften, müssten alle Haus-, Fach- und Spezialärzte erstmal eine längere Auszeit nehmen. Um getreu im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 SGB V, “Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen”, zu recherchieren, ob es nicht irgendwo bzw. irgendwie noch etwas “billiger” ginge?

    Das, was alle Sozialversicherungs-Fachangestellte und Controlling-Experten täglich tun, o h n e je die staatlich legitimierte Befähigung und Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erlangen: Wer ist der günstigste Anbieter, welche Produkte und Dienstleistungen wollen wir zu welchen Konditionen anbieten, wo ist die billigste Klinik, wer macht möglichst alles ambulant, wie kann man die Arzthonorare weiter drücken, wie ist das bestehende Sozialgesetz möglichst restriktiv auszulegen usw. usf.

    Dass vor jeder Krankenhauseinweisung eine Prüfung sinnvoller ambulanter und/oder teil-stationärer Behandlungsalternativen stattfindet, ob vergleichbare Alternativen auch komplikationsfrei und verträglich in Frage kommen, gehört zur klassischen, professionell individualisierten Arzt-Patienten-Interaktion, o h n e Beeinflussung und Dirigismus von außen durch völlig unbeteiligte Dritte, die auch noch frei von Sachverstand sind.

    Bei Herz- und Hirninfarkt, Lungenembolie, akutem Abdomen, möglicherweise schon perforierter Appendizitis, eingeklemmter Hernie, Hochdruckkrise, akutem peripheren Arterienverschluss, Mesenterialinfarkt, akuter Tumorkrankheit, Kachexie und Marasmus, zerebralen Krampfanfällen, Gallenstein- und Nierensteinkoliken mit Infektionsgefahr, entgleistem Typ-1 und 2-Diabetes, Addison-Krise, Thyreotoxikose, Nierenversagen, dekompensierter Herzinsuffizienz und zahlreichen internistischen Notfallsituationen wären meine Patienten längst verstorben, wenn ich mich bzw. meine professionellen Kolleginnen und Kollegen in tagelangen Telefonkonferenzen, Kontemplationen, Rückfragen und rein ökonomisch motivierten Abfragen aufgehalten hätten.

    Die neuen “Krankenhauseinweisungs-Richtlinien” sind ein bürokratisches Monstrum lebensfern formalisierter Vorschriften, aus denen sozialpsychologisch gedeutet die nackte Angst entspringt, bei einer schweren Krankheit, einem massiven Schicksalsschlag nicht optimal und risikoadäquat versorgt zu werden. Sie verleugnen, dass wir Ärzte Experten für unvorhersehbare Krankheiten sind und nicht “Gesundheitsapostel” bzw. “Billigheimer”.

    Ich persönlich warte nur noch auf eine im Bundesanzeiger zu veröffentlichende “Gesundheits”-Richtlinie, dass der Begriff “Krankheit” stets durch “Gesundheit” zu ersetzen ist. Weil es einfach schöner, positiver klingt! Dann werden alle “Krankenwagen” in “Gesundheitswagen” umgetauft und schon fühlen wir uns Alle besser!

    Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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