AUFBEWAHRUNGSFRISTEN

Diese Zeiten gelten mindestens

Als Niedergelassener müssen Sie alle möglichen Dokumente aufbewahren. Welche Mindestfristen jeweils gelten, erläutert eine nützliche neue Broschüre. A&W-Redakteur Peter Leveringhaus stellt die Eckdaten daraus zusammen.

Welches Dokument müssen Sie wie lange aufbewahren? Eine nützliche neue Broschüre der KV Bremen fasst von A bis Z alles Wichtige zusammen. Dabei sollten Sie beachten, dass sämtliche hier aufgeführten Fristen Mindestaufbewahrungsfristen sind. Aber: Mögliche zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten gegen den Arzt verjähren erst nach 30 Jahren – also im Zweifelsfall später als die jeweilige Aufbewahrungsfrist gilt. Sinnvoll ist daher, die Dokumentation so lange aufzuheben, bis definitiv keine Schadensersatzansprüche mehr zu einer konkreten ärztlichen Behandlung entstehen können:

Die komplette Titelgeschichte inklusive Übersichtstabelle lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ARZT & WIRTSCHAFT, die am 27. November 2013 erscheint.

Vorschau Inhaltsverzeichnis ARZT & WIRTSCHAFT – 1/2014

 

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