Behandlungsverträge

Durch Rechtssicherheit kein Honorarverlust

Die in vielen Praxen übliche Aversion gegenüber schriftlichen Behandlungsverträgen ist unbegründet. Mit etwas Einfühlungsvermögen und freundlicher Bestimmtheit kann fast jedem Patienten der Sinn und Zweck schriftlicher Vereinbarungen nahe gebracht werden und nach einer kurzen Einführungsfrist sind Behandlungsverträge selbstverständliche Alltagsbestandteile.

Der folgende Text zeigt Ihnen, wie Ihre PraxismitarbeiterInnen dem Patienten einen Behandlungsvertrag vorstellen und ihm die Scheu vor dem Abschluss der Vereinbarung nehmen können.

Bei Neupatienten

„Guten Tag,

welchen Wunsch kann ich Ihnen erfüllen?

Sind Sie das erste Mal in unserer Praxis?

Dann mache ich Sie mit unseren Praxisabläufen bekannt:

Wir haben ein verpflichtendes Qualitätsmanagement auf der Basis der aktuellen Rechtslage eingeführt. Daher bestätigen wir den Behandlungswunsch unserer Patienten durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Daraus ersieht der Patient, zu welchen Bedingungen seine Leistungen abgerechnet werden und dass er keine überhöhten Kosten fürchten muss. Dies ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass private Krankenversicherungen zunehmend Übermaßbehandlungen unterstellen und Erstattungen kürzen.

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