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Führerschein Klasse C ff (LKW)

Zur erstmaligen Erlangung eines LKW-Führerscheins (Führerscheinklassen C, C1, C1E u.a.) bzw. zur Verlängerung ab dem 50 Lebensjahr muss jeder Anwärter neben einer augenärztlichen Bescheinigung auch einen Nachweis über die medizinische Tauglichkeit zum Führen eines entsprechenden Kraftfahrzeugs beim Straßenverkehrsamt vorweisen. Diese Untersuchung kann von jedem Hausarzt durchgeführt werden und muss z.B. nicht beim TÜV erfolgen.

Untersuchungsumfang:

Nach dem Hinweis für den Arzt (Teil I der Bescheinigung) sollen Kenntnisse erworben werden über das Vorliegen von „Beeinträchtigungen des körperlichen oder geistigen Leistungsvermögens, die Bedenken gegen seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Hierfür reicht eine orientierende Untersuchung der im Folgenden genannten Bereiche.“

Neben der Anamneseerhebung (falls nicht bekannt) und Erhebung der Körpermessdaten wird die Beurteilung von Herz/Kreislauf, Blut, Erkrankungen der Niere, des Nervensystems und psychischer Erkrankungen erwartet; darüber hinaus eine Prüfung des Gehörs und die Angabe, ob Hinweise auf Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit bestehen.

Um eine Antwort auf diese Fragen geben zu können, bedarf es als Basisuntersuchung eines Ganzkörperstatus, eines Urinstreifentests, eines kleinen Blutbildes sowie eines EKG`s. Ergeben sich Hinweise auf bisher unbekannte Erkrankungen oder bestehen bereits Erkrankungen wie ein Hypertonus, Herzrhythmusstörungen, ein Diabetes mellitus oder andere, sind auch Zusatzuntersuchungen angebracht. Das Spektrum dieser Untersuchungen sollte individuell festgelegt werden.

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