EBM 2013

Höherer Aufschlag auf kinderfachärztliche Versichertenpauschale

Für die Versichertenpauschalen im Facharztbereich Kinder- und Jugendmedizin gelten besondere Regelungen.
In der Präambel des pädiatrischen Fachkapitels ist Folgendes geregelt: „Wird ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung im Arztfall im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig, sind abweichend von 4.1 der Allgemeinen Bestimmungen die Versichertenpauschalen aus Abschnitt 4.2.1 mit einem Aufschlag in Höhe von 60 Prozent der jeweiligen Punktzahl berechnungsfähig.

Gemäß EBM Präambel Kapitel 4 erhalten fachärztlich tätige Kinderärzte auch weiterhin einen Aufschlag auf ihre Versichertenpauschalen, wenn sie in einem Behandlungsfall fachärztlich tätig werden. Dieser Aufschlag steigt von 40 auf 60 Prozent.

A&W-Tipp
Achten Sie bei Ihren neuen Updates auf die Kennzeichnung der Versichertenpauschalen. Diese Kennzeichnung wird in der Regel nicht automatisch vorgenommen. Ändert beziehungsweise bietet ihnen ihre Praxissoftware eine altersspezifisch zugeordnete Versichertenpauschale an, sollten Sie überprüfen, ob das Softwarehaus die Kennzeichnung berücksichtigt hat. Beispiel: GOP 04001F.

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