Das ändert sich bei der Abrechnung
Zum 1. April sind im Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Neuregelungen in Kraft getreten. So wird die Vertreterpauschale für Hausärzte abgeschafft: Haus- und Kinderärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, können künftig die volle Versichertenpauschale abrechnen.