Impfschutz

Jeder Arzt darf Impfung abrechnen

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2015 Regeln für eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und mehr Impfschutz für die 70 Millionen Krankenversicherten beschlossen. Das Präventionsgesetz hat damit die letzte Hürde genommen. Die Gesundheitsförderung soll direkt im Lebensumfeld der Versicherten gestärkt werden, etwa in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Insgesamt sollen die gesetzlichen Krankenkassen vom kommenden Jahr an 7 Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben. Die jährlichen Mehrkosten zulasten der Kranken- und Pflegekassen werden auf mehr als 300 Millionen Euro veranschlagt.

Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, können nun Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen. Ein Patient darf nicht abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünscht. Vor dem Eintritt eines Kindes in eine Kindertagesstätte muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Bei jeder Gesundheitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen soll es eine Impfberatung geben und nötigenfalls auch eine Impfung. Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Jugendliche eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Behörden wie Gesundheitsämter können ungeimpfte Kinder und Erwachsene künftig beim Auftreten von Masern zudem vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend ausschließen.

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