Radiomusik in der Praxis

Keine GEMA-Gebühren fällig

Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in (Zahn-)arztpraxen im Allgemeinen ist nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18. Juni 2015 entschieden (Az.: I ZR 14/14). Der Fall betraf Zahnärzte, ist aber für Haus- und andere Fachärzte gleicherweise zutreffend.

Wer in seiner Praxis Radiomusik abspielt, muss dafür keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft Gema zahlen. Mit seiner Entscheidung folgt der BGH einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, der im Fall eines italienischen Zahnarztes im gleichen Sinne entschieden hatte. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hatte einen Zahnarzt auf nachträgliche Zahlung von Gebühren verklagt, weil dieser in seinem Wartezimmer Radiomusik hatte laufen lassen.

Der Zahnarzt und die Gema hatten am 6. August 2003 einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem die Gema dem Praxisinhaber das Recht zur Nutzung des Repertoires der GEMA, der VG-Wort und der GVL zur Wiedergabe von Hörfunksendungen in seiner Praxis gegen Zahlung einer Vergütung einräumte.

Der Zahnarzt hat den Lizenzvertrag zum 17. Dezember 2012 fristlos gekündigt mit der Begründung, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C-135/10) keine öffentliche Wiedergabe darstelle. Die Gema wollte das nicht akzeptieren und verlangte von dem Zahnarzt für den Zeitraum vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Mai 2013 rückwirkend 113,57 € Vergütung. Der BGH hat jetzt Klarheit geschaffen. „Nach jahrelanger Unklarheit in dieser Sache besteht nun Rechtssicherheit“, begrüßte Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, die Entscheidung. Bereits im Jahr 2012 hatte die BZÄK aufgrund des EuGH-Urteils dafür plädiert, keine GEMA-Gebühren von Zahnärzten zu verlangen. „Aus zahnmedizinischer Sicht kann ein Radioprogramm im Wartezimmer und bei der Behandlung die angespannte Situation für Patienten auflockern und eine angenehme Atmosphäre schaffen“, erklärte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Dem können sich Hausärzte durchaus anschließen.

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