In der Praxis

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  • Die Bayern sind am glücklichsten mit dem Netz an Haus- und Fachärzten, das ihnen zur Verfügung steht. Das zeigt der aktuelle Meinungspuls der Techniker Krankenkasse (TK).

  • RKI informiert zu Ebola

    Tipps für niedergelassene Ärzte

    Für das seuchenhygienische und klinische Management von Ebola-Patienten gibt es in Deutschland ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren. Diese Zentren seien auf den Umgang mit hoch ansteckenden, lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten spezialisiert, erklärte das Robert Koch-Institut in Berlin.

  • Für die junge Ärztegeneration kommt eine Niederlassung genauso in Frage wie eine Tätigkeit in der Klinik. Dies ergab eine Umfrage der Universität Trier unter 11 462 Medizinstudierenden.

  • Die KBV muss zwölf Praxisverwaltungssystemen im Rahmen der technischen Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte die Zulassung entziehen. Die Anbieter haben ihre Systeme nicht fristgerecht zertifizieren lassen. Deshalb ist nicht sicher, ob die Daten ab dem 1. Oktober 2014 korrekt verarbeitet werden können.

    In der Zeit vom 1. Mai bis 30. September 2014 hatten alle Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) die Aufforderung, der KBV in einem gesonderten Zertifizierungsverfahren nachzuweisen, dass ihr System ab dem 1. Oktober 2014 das eGK-Datenformat korrekt umsetzen kann. Die große Mehrheit der Softwarehäuser hat diese Zertifizierung auch erfolgreich abgeschlossen.

    Einige Softwarehäuser haben trotz der frühzeitigen Informationen seit Herbst 2013, mehrmaligen anschließenden Aufforderungen zum Einleiten des Zertifizierungsverfahrens und einer finalen Fristsetzung die Zertifizierungsunterlagen nicht rechtzeitig und vollständig in der Prüfstelle der KBV eingereicht. Diesen Softwarehäusern wurden nun die Zulassung entzogen, da zu befürchten ist, dass die Personalienfelder der Formulare nicht korrekt bedruckt werden. Das hätte zum Beispiel zur Folge, dass die Formulare in Laboren, Apotheken und anderen weiterverarbeitenden Stellen gegebenenfalls nicht akzeptiert würden. Ebenso wären Probleme mit fehlerhaften Abrechnungen zu erwarten.

    Die betroffenen Softwarehäuser sind aufgefordert, schnellstmöglich eine Neuzertifizierung ihrer Software zu beantragen und bei der KBV durchzuführen. Die gültigen Zulassungslisten sind auf der Homepage der KBV einzusehen. www.kbv.de

  • Vergütungszuschläge für Hausärzte und der Aufbau von Landpraxen für die Primär- und Langzeitversorgung könnten Maßnahmen zum Abbau von Unterversorgung im ländlichen Raum sein,

  • Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches verbindliche Zeiten bei der Terminvergabe an Patienten vorsehen soll. Aus Sicht der KBV tragen sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch die Patienten gleichermaßen Verantwortung dafür, dass ein Termin möglichst schnell organisiert werden kann. Sie wollte deshalb wissen: Stellen nicht abgesagte Termine ein Problem für die Praxen dar? Dazu befragte das Institut für angewandte Sozial­wissen­schaften (infas) im Auftrag der KBV rund 1000 Arztpraxen.

    Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen kommentiert das Ergebnis:

    „Wenn es um schnelle Termine in den Praxen geht, tragen sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch die Patienten gleichermaßen Verantwortung. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen setzen ein zuverlässiges Terminmanagement ein. Sie müssen sich aber auf die Termintreue ihrer Patienten verlassen. Es kann immer mal vorkommen, dass ein Patient einen Termin absagen muss. Dafür kann es gute Gründe geben. Aber wenn der Arzt dies nicht rechtzeitig erfährt, so ist die beste Terminplanung obsolet. In vielen Praxen geschieht dies mehrfach am Tag. Immerhin schätzen 26 % der befragten Ärzte diesen Aspekt als problematisch an. Zudem geschieht es mit zunehmender Tendenz, dass Termine gar nicht oder sehr kurzfristig abgesagt werden. Eine Gesetzesvorlage, die nur Ärzte weiter in die Pflicht nehmen will, ist nicht nur aus diesem Grund unangemessen.“

  • Ambulante Versorgung

    8-Punkte-Katalog der Ersatzkassen

    Das vor drei Jahren in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz I hat die Probleme in der vertragsärztlichen Versorgung nicht hinreichend gelöst.

  • Hausärzte spielen in der ersten Liga: 94 % aller Deutschen schätzen die Rolle des Hausarztes im Zentrum der Versorgung als besonders wichtig ein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des Deutsches Hausärzteverbandes, die  im Rahmen des 1. Internationalen Hausärztetages Ende September 2014 in Bonn vorgestellt worden ist. Darin wurde nach der Rolle des Hausarztes gefragt, der mit Hilfe der Befunde von Fachärzten und Krankenhäusern die Behandlung seiner Patienten koordiniert. Diese Rolle hält die große Mehrheit der Befragten (94 %) für wichtig.

    „Die Umfragedaten machen deutlich, dass sich die Patienten eine koordinierte Versorgung durch den Hausarzt wünschen. Die Hausarztzentrierte Versorgung leistet genau das. Wir greifen damit die Wünsche der Patienten auf und verbessern gleichzeitig die Qualität der ambulanten Versorgung nachhaltig“, betonte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

    Aktuell sind in Deutschland etwa 3,6 Millionen Versicherte und knapp 16 000 Hausärzte in die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) eingeschrieben. „Die Tatsache, dass 91 % der Befragten angeben, dass sie einen festen Hausarzt haben, zeigt, dass ihnen das vertrauensvolle Verhältnis zu ihrem Arzt besonders wichtig ist“, so Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes.

    Bild: fotolia/icok

  • Patient aus EU-Ausland

    Wie kommt der Arzt an sein Honorar?

    Durch Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte hat ein im EU-Ausland Versicherter bei einem Vertragsarzt in Deutschland Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung von Akuterkrankungen als Sachleistung.

    Der ausländische Patient muss vor Beginn der Behandlung beim Vertrags-Arzt das Vordruck-Muster 81 „Erklärung des im EWR-Ausland oder in der Schweiz (CH) versicherten Patienten“ ausfüllen und unterschreiben. Dabei muss er auch die von ihm gewählte aushelfende gesetzliche Krankenkasse angeben. Der Arzt kann eine Krankenkasse vorschlagen.

    Der Arzt muss den Behandlungsanspruch des Versicherten dokumentieren. Dazu kann er die Europäische Krankenversichertenkarte und den Identitätsausweis (Personalausweis, Reisepass) fotokopieren, nachdem er die Identität des Patienten überprüft hat. Für die Fotokopien ist die GOP 40144 berechnungsfähig.

    Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der im Ausland Versicherte seinen Behandlungsanspruch schriftlich bestätigt. Dazu füllt er den Vordruck 80 aus, den der Arzt anschließend abstempelt und unterschreibt.

    Den Nachweis des Behandlungsanspruchs (Fotokopien oder Vordruck 80) und die Erklärung (Vordruck 81) hat der behandelnde Vertragsarzt unverzüglich der aushelfenden Krankenkasse zu übersenden. Die Durchschläge bzw. Zweitkopien verbleiben beim Vertragsarzt und sind zwei Jahre aufzubewahren. Für die Versendung der Unterlagen ist die GOP 40120 berechnungsfähig.

    Legt der Patient nicht beide Ausweise (Identitätsausweis und Europäische Krankenversichertenkarte) vor, kann der Vertragsarzt eine Vergütung nach GOÄ fordern.

  • Den Abbau von Überversorgung hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. Dazu sei es notwendig, den Aufkauf von Arztpraxen durch die KV zu einem Muss zu erklären, sagte vdek-Chefin Ulrike Elsner in Berlin. Das Letztentscheidungs­recht der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Wiedervergabe freiwerdender Arztsitze müsse abgeschafft werden.

    In der Koalition wird dies bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen (VST 2) ernsthaft diskutiert.

    Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), kann sich vorstellen, dass man den Aufkauf von Praxen in sehr stark versorgten Gebieten sogar zur Pflicht macht. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang nur von einer Soll- statt der bisherigen Kann-Regelung die Rede.

    Für die Ärzte wäre eine solche gesetzliche Regelung ein fragwürdiger Eingriff in Eigentumsrechte. „Einmal von den rechtlichen Implikationen abgesehen, lässt sich damit keine bessere Verteilung von Ärzten erreichen“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl.

    Insbesondere in Städten übernähmen die Praxen zusätzlich die wichtige Rolle als Mitversorger des ländlichen Umlandes. Deshalb müsse die Bedeutung jeder einzelnen Praxis für die Versorgung gesondert betrachtet werden.

    Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in einem Gutachten 1739 Arztsitze (Stichtag 30. September 2013) identifiziert, die in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad von mehr als 200 % liegen. Nur für diese Praxen empfehlen die Gesundheitsweisen eine verpflichtende Regelung zum Aufkauf durch die KVen.

    Insgesamt ist seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes vor drei Jahren nur eine Praxis im Gebiet der KV Nordrhein aufgekauft worden.