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  • Den Abbau von Überversorgung hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. Dazu sei es notwendig, den Aufkauf von Arztpraxen durch die KV zu einem Muss zu erklären, sagte vdek-Chefin Ulrike Elsner in Berlin. Das Letztentscheidungs­recht der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Wiedervergabe freiwerdender Arztsitze müsse abgeschafft werden.

    In der Koalition wird dies bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen (VST 2) ernsthaft diskutiert.

    Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), kann sich vorstellen, dass man den Aufkauf von Praxen in sehr stark versorgten Gebieten sogar zur Pflicht macht. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang nur von einer Soll- statt der bisherigen Kann-Regelung die Rede.

    Für die Ärzte wäre eine solche gesetzliche Regelung ein fragwürdiger Eingriff in Eigentumsrechte. „Einmal von den rechtlichen Implikationen abgesehen, lässt sich damit keine bessere Verteilung von Ärzten erreichen“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl.

    Insbesondere in Städten übernähmen die Praxen zusätzlich die wichtige Rolle als Mitversorger des ländlichen Umlandes. Deshalb müsse die Bedeutung jeder einzelnen Praxis für die Versorgung gesondert betrachtet werden.

    Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in einem Gutachten 1739 Arztsitze (Stichtag 30. September 2013) identifiziert, die in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad von mehr als 200 % liegen. Nur für diese Praxen empfehlen die Gesundheitsweisen eine verpflichtende Regelung zum Aufkauf durch die KVen.

    Insgesamt ist seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes vor drei Jahren nur eine Praxis im Gebiet der KV Nordrhein aufgekauft worden.

  • Die meisten Patienten halten die mit ihren Haus- und Fachärzten vereinbarten Termine ein. Nur eine kleine Minderheit von etwa 10 % – bei Hausärzten deutlich weniger – hält sich nicht an die Terminvereinbarung.

    In den meisten Fälle kann das aber von den Praxen kompensiert werden, indem Termine kurzfristig an andere Patienten gegeben oder wartende Patienten vorgezogen werden.Das geht aus einer infas-Umfrage im Auftrag der KBV hervor.

    Im Durchschnitt versorgten die Praxen 58,5 Patienten pro Tag, allerdings mit einer großen Spannbreite von weniger als zehn bis über 90 Patienten (auch Gemeinschaftspraxen und MVZ hatten an der Umfrage teilgenommen).

    Im Mittel hatten die Praxen sieben Stunden am Tag geöffnet, aber auch hier reicht die Spannbreite von weniger als vier bis mehr als zehn Stunden.

    Generell gilt: Die Termintreue von Hausarztpatienten ist besser als die der Facharztpatienten. Gefragt wurde danach, wie viele Patienten am Tag vor der Umfrage kurzfristig abgesagt haben oder ohne eine Absage gar nicht erschienen sind. Die Ergebnisse im Einzelnen:

    – Von 472 befragten Hausärzten sagten 65 %, keiner ihrer Patienten habe kurzfristig abgesagt.

    – 29 % der Hausarztpraxen berichten von ein bis fünf kurzfristigen Absagen bei im Schnitt 26,2 vereinbarten Konsultationen.

    – 61 % der Hausarztpraxen berichten, Terminausfälle ohne Absage seien bei ihnen nicht vorgekommen.

    Jeder dritte Hausarzt sagt, zwischen ein und fünf Patienten hätten einen vereinbarten Termin platzen lassen.

    Bild: Fotolia/riopatuca-images

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung

    Koalition will wartende Patienten lenken

    Die Einrichtung von Termin-Servicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen wird von der Großen Koalition unbeirrt weiter verfolgt. Patienten sollen dann ambulant im Krankenhaus behandelt werden dürfen, wenn sie nicht binnen vier Wochen einen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt erhalten. Das soll zu Lasten des KV-Budgets gehen.

  • Die derzeit bekannten Verhandlungsergebnisse zur Reform der GOÄ stimmen den Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) skeptisch. Er befürchtet, dass sich die GOÄ bedenklich dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nähert und damit der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Gefährliche Stoffe sind jeden Tag in Deutschland unterwegs – als Proben an Labore zu Diagnosezwecken, als Abfälle aus Praxen, Kliniken und Krankenhäusern oder als Medikamente. Für Mitarbeiter in Arztpraxen und Laboren ist der Umgang mit diesen Materialien normaler Alltag, was den rechtlich dafür Verantwortlichen aber häufig nicht bewusst ist.

  • Ab Januar 2015 dürfen Vertragsärzte nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Abrechnung akzeptieren. Die alten Karten können dann nicht mehr eingelesen werden. Sie werden von der Praxisverwaltungssoftware nicht akzeptiert.

    Somit ist über die KVK weder die Abrechnung noch die Verordnung von Leistungen möglich. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Anders sieht es bei sonstigen Kostenträgern aus, die weiterhin Krankenversichertenkarten ausgeben. Die Karten dieser Versicherten sind auch nach dem 31. Dezember 2014 gültig.

    Für den Fall, dass Patienten im neuen Jahr noch keine eGK besitzen, haben die Vertragspartner vereinbart, dass Ärzte eine Privatvergütung verlangen dürfen. Bei dem Verfahren hat der Patient zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis der Krankenkasse nachzureichen. Ansonsten kann der Arzt oder Psychotherapeut eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen.

    Reicht der Patient bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhält er das Geld zurück und der Arzt rechnet die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung ab.

    Bild: Fotolia/RioPatuca Images

  • Nach Erhebungen von INSIGHT HEALTH wurde in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mit 347,7 Mio. Packungen nahezu das gleiche Volumen (347,6 Mio.) wie im Vorjahr verordnet.

  • Der Suchmaschinenkonzern Google will mit dem Project Baseline in seinem hauseigenen Experimentierlabor Google X die bislang umfangreichste Informationssammlung zum menschlichen Körper schaffen, meldet „heise online“.

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt die Beratungen zu strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) für die chronischen Krankheiten rheumatoide Arthritis, chronische Herzinsuffizienz, Osteoporose und Rückenschmerz auf.

  • Dank moderner Medizintechnik können Senioren länger selbständig bleiben. Um Unfälle zu vermeiden, haben Ingenieure architekto­nische und technische Hilfen entwickelt, die Demenzkranken die Orientierung erleichtern.