Den Abbau von Überversorgung hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. Dazu sei es notwendig, den Aufkauf von Arztpraxen durch die KV zu einem Muss zu erklären, sagte vdek-Chefin Ulrike Elsner in Berlin. Das Letztentscheidungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Wiedervergabe freiwerdender Arztsitze müsse abgeschafft werden.
In der Koalition wird dies bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen (VST 2) ernsthaft diskutiert.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), kann sich vorstellen, dass man den Aufkauf von Praxen in sehr stark versorgten Gebieten sogar zur Pflicht macht. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bislang nur von einer Soll- statt der bisherigen Kann-Regelung die Rede.
Für die Ärzte wäre eine solche gesetzliche Regelung ein fragwürdiger Eingriff in Eigentumsrechte. „Einmal von den rechtlichen Implikationen abgesehen, lässt sich damit keine bessere Verteilung von Ärzten erreichen“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl.
Insbesondere in Städten übernähmen die Praxen zusätzlich die wichtige Rolle als Mitversorger des ländlichen Umlandes. Deshalb müsse die Bedeutung jeder einzelnen Praxis für die Versorgung gesondert betrachtet werden.
Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in einem Gutachten 1739 Arztsitze (Stichtag 30. September 2013) identifiziert, die in Planungsbereichen mit einem Versorgungsgrad von mehr als 200 % liegen. Nur für diese Praxen empfehlen die Gesundheitsweisen eine verpflichtende Regelung zum Aufkauf durch die KVen.
Insgesamt ist seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes vor drei Jahren nur eine Praxis im Gebiet der KV Nordrhein aufgekauft worden.