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  • Für eine Depression, die als Folge eines ärztlichen Informations­gespräches über eine Diagnose entstanden ist, kann der betreffende Arzt nicht haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

  • Seit der deutschen Einheit ist der Anteil der Beschäftigten über 50 Jahre um über ein Drittel gestiegen, von 23 % auf 31 %. Dies offenbart der soeben veröffentlichte Fehlzeiten-Report 2014 des Wissenschaftlichen Instituts (WIdO) der AOK. Der Report zeigt, wie wichtig betriebliche Gesundheitsförderung jetzt schon ist

  • elektronische Gesundheitskarte

    Gegner rufen zum Widerstand auf

    Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben nun trotz vieler Gegner endgültig verkündet: Zum 1. Januar 2015 soll nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) gelten, ohne Wenn und Aber. Gesetzlich Krankenversicherte, die bis dahin keine e-Card besitzen, sollen den Arztbesuch per Privatrechnung selbst bezahlen. „Wir sind empört über diese neuerlichen Drohungen“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Gegner-Aktion „Stoppt die e-Card“, in Hamburg. „Kassen und KBV wollen jetzt mit aller Macht verhindern, dass Kassenpatienten ab Januar mit ihrer noch gültigen Krankenversichertenkarte in den Arztpraxen behandelt werden können.“

    Hier werde völlig unzulässiger Druck auf Patienten und Ärzte ausgeübt, um ein längst gescheitertes, milliardenschweres Industrieprojekt auf Biegen und Brechen zum Laufen zu bringen, betonte Lüder. Die Allgemeinärztin rechnet mit einem Chaos in den Arztpraxen ab Januar, wenn tatsächlich die bisherigen Krankenversichertenkarten nicht mehr zur Abrechnung genutzt und die Menschen nicht problemlos behandelt werden können. „Die Verantwortung dafür tragen Krankenkassen und KBV“, so Lüder. Noch immer besäßen Millionen gesetzlich Krankenversicherte keine e-Card. Zudem weigerten sich hunderttausende Bürger, dafür ein Foto bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Bundesweit klagen auch Versicherte vor den Sozialgerichten gegen die elektronische Gesundheitskarte.

  • Babys mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.500 Gramm können in Deutschland in knapp 200 Perinatalzentren versorgt werden. Ein Internetportal hilft nun bei der Suche nach der richtigen Einrichtung.

  • Egal, ob Sie eine Praxishomepage oder eine Präsenz in Social Media wie Facebook oder google+ haben – ohne Impressum drohen da immense Bußgelder, hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden.

  • Wie auf einer Wetterkarte können Ärzte die Ausbreitung der alljährlichen Grippe-Epidemien tagesaktuell über ein praktisches Internet-Portal beobachten. Das sollten Sie nutzen.

  • Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass auch anonym im Internet geübte Kritik an Ärzten zulässig ist.

  • Ärzten bietet das Internet viele Möglichkeiten zu Praxismarketing und Kundenpflege. Allerdings, so warnt A&W-Autor Florian Bogner, müssen berufsständische und medizinrechtliche Vorschriften beachtet werden.

  • Die Zahnarztplattform „2te-zahnarztmeinung.de“ darf Preise und Leistungen von Ärzten vergleichen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis ähnliche Online-Angebote für Humanmediziner folgen.

  • Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) stehen ab sofort frei zugänglich im Internet zur Verfügung.