Elementarschäden

Pflichtversicherung gibt es nicht

Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bei Gebäuden wird es auch in Zukunft nicht geben. Das haben die Justizminister der Länder entschieden. In Gegenden, die häufig von Hochwasser betroffen sind, bleibt es nahezu unmöglich, eine bezahlbare Police zu finden. Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen, rät die Stiftung Warentest. Die Versicherungen springen ein, wenn Stürme, Brände oder Leitungswasser das Haus beschädigen oder sogar zerstören. In vielen Fällen haben Gebäudeversicherungen Eigentümer vor dem finanziellen Ruin bewahrt. Wohngebäudeversicherungen hat die Stiftung Warentest letztmals 2011 getestet.

Doch längst nicht jeder Immobilienbesitzer, der sich zusätzlich auch gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen absichern möchte, kann das auch tun. Wer zum Beispiel in einem Gebiet ein Haus besitzt, das häufig von Hochwasser heimgesucht wird oder bereits einen Schaden hatte, hat es schwer, eine geeignete Police zu finden. In Hochrisikozonen bieten Versicherer Elementarschutz meistens nur nach individueller Prüfung an und dann nur zu einem sehr hohen Preis. Neben Hochwasser gehören auch Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche und Erdbeben zu den Elementarschäden.

„Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken stehen dagegen“, sagt Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger. Stattdessen wollen Bund und Länder den Hochwasserschutz ausbauen. Staatliche Hilfen für Flutopfer soll es zukünftig nur noch geben, wenn sich die Besitzer zuvor um Versicherungsschutz bemüht haben. Immobilienbesitzer in Risikozonen sollten sich dringend um einen Versicherungsschutz für Elementarschäden bemühen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer muss sicher aufbewahrt werden – auch wenn der Versicherungsschutz abgelehnt wird. So bleibt nach einem Schaden wenigstens die Chance auf staatliche Unterstützung.

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