Strafverfahren

Abrechnungsbetrug mit Medizinstudenten

Morgens standen sie bereits vor der Praxis, zwei Kleintransporter der Polizei. Uniformierte Polizisten legten einen Durchsuchungsbeschluss vor. Das cholerische Poltern des Praxisinhabers machte es nur schlimmer – Computer, Unterlagen, beschlagnahmt… Patienten und Personal verwirrt.

Das ist natürlich der denkbar ungünstigste Fall einer „Razzia bei Ärzten“ – und es sind meist nur diese seltenen Fälle, die sich herumsprechen. Die Mehrzahl der Strafverfahren läuft dagegen leise und für Dritte unbemerkt ab, zuweilen aber mit schmerzhaften, teuren Folgen für Ärzte. Zugleich ist die Liste möglicher Strafverfolgungsgründe lang.

Medizinstudenten im Praktischen Jahr

Ein solcher Grund kann der Einsatz von Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ) sein. Die Studenten sind nicht approbiert und damit keine Ärzte. Dennoch setzen Ärzte sie gerne als solche ein und rechnen ihre Leistungen ab. Die Studenten bereiten Untersuchungen vor, führen einzelne Eingriffe beim Patienten durch. Das ist auch in Grenzen zulässig. Nach der ärztlichen Approbationsordnung sollen die Medizinstudenten sogar „entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen,“  § 3 Absatz 4 Satz 3 ÄApprO.

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