Gesetzgebung

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  • HzV-Vertrag AOK Bayern S15

    Plötzlich alles wieder in der Schwebe

    Kurz vor dem Quartalswechsel am 01. April 2015 schien nach langwierigen Gesprächen zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband und der AOK Bayern unter Leitung von der Staatsministerin Melanie Huml sicher, dass der von der Schiedsperson bereits Ende Dezember per Schiedsspruch erlassene HzV-Vertrag AOK Bayern S15 zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband und der AOK Bayern fristgerecht ab dem 1. April 2015 in Kraft gesetzt werden konnte.

  • Nach dem Flugzeugabsturz in den französischen Alpen fordern Politiker, die ärztliche Schweigepflicht unter gewissen Bedingungen aufzuheben, als bekannt geworden ist, dass der Co-Pilot psychisch krank war. Nahezu alle ärztlichen Organisationen und Berufsverbände haben sich mittlerweile dagegen ausgesprochen, die ärztliche Schweigepflicht anzutasten. Sie betonen:

  • Sie haben die Erholung bitter nötig. Doch wenn im Urlaub ein Notfall passiert, sind Ärzte doch wieder in der Pflicht. Immerhin: Die Angst vor übergroßen Haftungsrisiken ist selbst im Ausland meist unbegründet. Zumindest in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig. Wer ein Unglück beobachtet, ist – ob Arzt oder nicht – per Gesetz dazu verpflichtet, den Opfern im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen.

  • Sind Ärzte besonders anfällig für mafiöse Strukturen oder gar terrorverdächtig? Dieser Eindruck könnte sich bei den jüngsten Diskussionen über das geplante Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen aufdrängen:

  • Protest gegen Gesetzesentwurf

    Verbände stärken KBV den Rücken

    Viele ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände haben Anfang März ein klares Zeichen gegen das geplante Versorgungsstärkungsgesetz gesetzt. In einer Resolution bestärken sie den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in seiner Kritik an dem Gesetzentwurf. Das teilen die Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung,…

  • Wenn Ihre Helferinnen beruflich kürzer treten wollen, können sie dem nicht ohne Weiteres widersprechen. Gerade für die Inhaber kleiner Praxen lohnt jedoch ein Blick ins Gesetz. Denn nicht alle Wünsche der Belegschaft müssen erfüllt werden.

    Die Idee an sich ist nicht schlecht: Arbeitnehmer, die mehr Zeit für die Familie haben – oder aus anderen Gründen weniger arbeiten wollen – können gegenüber ihrem Chef eine Reduktion ihrer Arbeitszeit verlangen. Das schreibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Paragraf acht grundsätzlich vor.

  • Bestechung im Gesundheitswesen

    Wir Ärzte sind doch die Guten. Oder?

    Der Gesetzgeber will Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten künftig schärfer bestrafen. Doch sind die neuen Regeln wirklich nötig? Und vor allem: Werden sie ihr Ziel erreichen?

    Im Grund ist es ganz egal ob sich ein Arzt dem Hippokratischen Eid, dem Genfer Gelöbnis oder einfach nur Recht und Gesetz verpflichtet fühlt. Fakt ist: Es mangelt schon heute nicht an Regeln, die ihm ein ethisches, unbestechliches Verhalten abverlangen und Verstöße gegen diese Vorgaben – zum Teil drastisch – sanktionieren.

  • BÄK zum eHealth-Gesetz

    Sanktionen für Ärzte abgelehnt!

    Bundesärztekammer (BÄK) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft haben den Entwurf für ein E-Health-Gesetz begrüßt. Ärzte würden die neuen Möglichkeiten auf Basis der zu schaffenden Telematikinfrastruktur (TI) wahrnehmen, wobei eine erfolgreiche Einführung unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten sei.

  • KBV zum eHealth-Gesetz

    Anreize wirken stärker

    Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein eHealth-Gesetz hat die KBV eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Sie begrüßt die Vorschläge zur elektronischen Vernetzung grundsätzlich, übt jedoch vor allem Kritik an den angedrohten Sanktionen. Positiv bewertet die KBV, dass zahlreiche nutzbringende Online-Anwendungen gefördert werden sollen.

  • Im Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes ist die Förderung des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) vorgesehen. Dies wird von der KV Telematik GmbH und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) positiv gesehen.