Gesetzgebung

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  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Wer extrem dick ist, ist damit auch behindert – und genießt im Arbeitsrecht erhebliche Privilegien. Den richtigen Umgang mit vollschlanken Mitarbeitern macht diese Entscheidung nicht einfacher.

  • Wer ein Angebot bei einer eBay-Auktion vorzeitig abbricht und den Artikel anderweitig verkauft, macht sich schadensersatzpflichtig.

  • Ob als Reinigungskraft oder als Büroaushilfe: Viele Praxen in Deutschland wollen auf ihre Minijobber nicht verzichten. Noch. Denn geringfügige Beschäftigte können seit Neuestem zum Problem werden. Schuld ist der gesetzliche Mindestlohn.

  • Arbeitszeugnisse

    Und, wie war ich?

    Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts gibt Ärzten größere Freiheiten bei der Beurteilung scheidender Mitarbeiter. Dennoch sollten Mediziner Arbeitszeugnisse vorsichtig formulieren – sonst droht juristisches Ungemach.

  • Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, lautet ein Vorurteil, mit dem oft auch Ärzte zu kämpfen haben. Und tatsächlich ist im Umgang mit Kollegen eine gewissen Zurückhaltung geboten – so will es das Berufsrecht. Was kritische Ärzte wissen sollten

    Ärztinnen und Ärzte behandeln kranke Menschen. Doch das ist bei weitem nicht alles. Längst geht ihr Tätigkeitsbereich über den rein kurativen Ansatz hinaus. Immer häufiger werden gerade Niedergelassene von den Medien als „Kronzeuge“ für gesundheitspolitische Diskussionen befragt oder als Sachverständiger vor Gericht gehört.

  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlte Ferien. So will es das Gesetz. Doch wie verhindern Ärzte, dass sie Neulingen im Team einen Zweiturlaub finanzieren müssen, wenn die auch beim Ex-Chef schon ausgiebig frei gemacht haben? Ein aktuelles Urteil gibt Aufschluss.

  • Der Entwurf für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, der dem Kabinett zur Beratung vorgelegt werden soll, ist zwar im Wesentlichen unverändert geblieben, doch wurde die umstrittene Soll-Regelung zur Aufkaufpflicht von Praxen in überversorgten Gebieten wohl entschärft.

  • Die Bundesregierung erhöht den Schutz von Anlegern. Diese können künftig dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen. Daneben erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz. Dazu hat das Bundeskabinett am 12. November 2014 das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen.

  • Auch im Winter bei Eis und Schnee müssen Ihre Angestellten rechtzeitig in der Praxis erscheinen. Kommen sie dennoch zu spät, können Sie mit Repressalien reagieren. Nur in Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Belegschaftauch fürs Nichtstun bezahlen.

  • Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Fotopflicht und das Speichern der Versicherten-Stammdaten im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte als rechtens bestätigt. Sie verletzen nach Ansicht der Richter nicht das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Nordhessen sich geweigert, seiner Krankenkasse ein Foto zukommen lassen und sich gegen das Speichern seiner Stammdaten gewehrt.