Bausparkasse

Verrechnungsscheck nicht annehmen

Die Verrechnungsschecks, die die Bausparkasse BHW und einige andere derzeit verschicken, sollten Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen keinesfalls annehmen, rät die Verbraucherzentrale. Damit verzichten die Bausparer nämlich auf die Möglichkeit, ihr Geld weiterhin zu guten Konditionen anzulegen. Bis zu 4,25 % bringen die Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind. Ende 2014 haben die BHW und weitere Bausparkassen gedroht, solch rentable Anlagen zu kündigen. Mit dem Versand der Schecks will die Postbank-Tochter die Auflösung der Verträge nun erzwingen.

So können Sie sich wehren:

  • Lösen Sie den Scheck keinesfalls ein! Denn andernfalls würden Sie der Auflösung Ihres Bausparvertrages zustimmen.
  • Schreiben Sie Ihrer Bausparkasse, dass Sie den Scheck nicht akzeptieren und nicht einlösen werden!
  • Senden Sie den Verrechnungsscheck nicht an Ihre Bausparkasse zurück! Bewahren Sie ihn an einem sicheren Ort auf! Der Scheck kann von jedermann eingelöst werden. Sollte der Scheck in falsche Hände geraten, ist das Geld verloren. Nach aktueller Rechtsprechung tragen Sie dafür das Risiko – auch wenn Sie keine Schuld trifft.
  • Falls Sie es noch nicht getan haben: Legen Sie Widerspruch bei Ihrer Bausparkasse gegen die Kündigung des Bausparvertrages ein!
  • Lassen Sie bei der Verbraucherzentrale prüfen, ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist! Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es derzeit noch nicht.
  • Schalten Sie einen Anwalt ein und lassen Sie ihn eine Klage gegen Ihre Bausparkasse prüfen!
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