Arbeitsrecht

Wenn kranke Kinder die Praxis lahmlegen

Nicht nur Pädiater müssen sich regelmäßig mit kranken Kindern beschäftigen. Wenn der Nachwuchs der Belegschaft das Bett hüten muss, will meist auch die Mama daheim bleiben – und pflegen. Wie Ärzte in solchen Fällen reagieren (müssen).

Husten, Durchfall, Bindehautentzündung : Die Zahl der Krankheiten, die  Kleinkinder aus Krippe und Kindergarten mit nach Hause schleppen, ist hoch, ihr Auftreten häufig. Zehn bis zwölf Infektionen pro Jahr gelten für Pimpfe im Vorschulalter als normal. Das schlaucht nicht nur die Kinder und deren Eltern. Arbeitgeber – und damit auch jeder Praxisinhaber –  stehen ebenfalls vor einem Problem. Wie sollen  sie reagieren, wenn ihre Mitarbeiter wieder einmal zu Hause bleiben wollen, weil der Nachwuchs fiebert, hustet oder spuckt? Müssen sie dem betreffenden Mitarbeiter ohne Wenn und Aber frei geben? Und vor allem: Müssen sie während dieser Fehlzeit auch das normale Gehalt bezahlen?

In diesem Bereich halten sich hartnäckig juristische Halbwahrheiten und Irrtümer, die nicht selten zu unangenehmen Auseinandersetzungen zwischen Chef und Belegschaft führen.

Arzt-Wirtschaft.de hat daher die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Müssen Angestellte zur Arbeit erscheinen, wenn ihre Kinder krank sind?

In der Regel nicht. Die notwendige Pflege oder Betreuung erkrankter Familienangehöriger, insbesondere Kinder, stellt für Beschäftigte einen persönlichen Hinderungsgrund dar. Gesetzlich krankenversicherte Helferinnen, die ein Kind zu versorgen haben, das jünger als 12 Jahre alt ist, haben sogar einen verbindlichen Anspruch auf eine Freistellung gegenüber dem Arzt (§ 45 SGB V).

Wie lange müssen Ärzte im Extremfall auf ihre Mitarbeiter verzichten?

Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage pro Jahr frei nehmen. So steht es im Gesetz. Alleinerziehende, die keinen Partner haben, können von ihrem Chef sogar 20 freie Tage verlangen. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Sie liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden. Ärzte, die in ihrer Belegschaft viele alleinerziehende Mütter haben, sollten in der Erkältungszeit also mit einigen Personalengpässen rechnen.

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