Teures Praxisinventar

Wie sinnvoll sind Spezial-Policen für High-Tech-Geräte?

Nicht nur in der Gerätemedizin, auch in Hausarztpraxen ist High-Tech heute nicht mehr wegzudenken. Die Versicherungsbranche bietet Medizinern daher bereits spezielle Versicherungen für ihren Gerätepark an. Wann der Abschluss lohnt.

Es passiert immer wieder. Experten bescheinigen Deutschland den Status eines „digitalen Entwicklungslandes“ und eine übertrieben Skepsis gegenüber technischen Neuerungen. Zuletzt ist das in einer Studie der Initiative D21 geschehen.

Doch ist diese Kritik tatsächlich zutreffend? Zumindest wenn man den ärztlichen Berufsstand betrachtet, scheint das harsche Urteil nicht zuzutreffen. Im Gegenteil. Das Thema Digitalisierung und Elektronik bestimmt in zunehmendem Maß, wie reibungslos, sicher und zügig in den Praxen niedergelassener Ärzte gearbeitet werden kann – und zwar sowohl bei Diagnose und Therapie, als auch im Bereich der Verwaltung.

Auf die Technik kommt es an

Von der EDV bis hin zur Telefonanlage, vom Kopierer bis zum Ultraschallgerät: Ohne High Tech ist eine effiziente Betriebsführung kaum noch möglich. Die Patientenaufnahme, die Behandlung, die Rechnungsstellung – nahezu alle alltäglichen Abläufe werden inzwischen elektronisch gesteuert. Das ist einerseits bequem – andererseits birgt die allgegenwärtige Technik aber auch ein Risiko: Ihr Ausfall kann massiven wirtschaftlichen Schaden anrichten, Reparaturen oder gar ein Neukauf sind oft unangenehm teuer. Und ein vollständiger Systemabsturz kann den Praxisbetrieb sogar unmöglich machen und massive Umsatzeinbußen mit sich bringen.

Umfassenden Schutz für den Ernstfall versprechen spezielle Elektronik-Versicherungen. Über sie lassen sich sowohl medizinische Apparate wie Röntgenanlagen, Laborgeräte, Sterilisationsanlagen oder Ultraschallgeräte versichern, als auch allgemeine technische Anlagen, wie zum Beispiel Fax und Telefon, die EDV sowie Alarmanlagen usw.

Vielfältige Leistungen

Erfreulich ist zudem: Elektronikversicherungen bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass alle Risiken, die im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, versichert sind. Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Vandalismus,
  • Feuer,
  • Überschwemmung,
  • Bedienungsfehler,
  • Ungeschicklichkeiten und Fahrlässigkeit,
  • Überspannungsschäden, etwas nach einem Blitzschlag,
  • Sabotage oder
  • Kurzschlüsse.
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