Ab 1. Oktober kann neben dem nur noch eingeschränkt möglichen geriatrischen Basis-Assessment nach der neuen EBM-Ziffer 03360 auch die hausärztliche Betreuung abgerechnet werden.
Der Betreuungskomplex nach Ziffer 03362 ist nur berechnungsfähig, wenn zuvor das geriatrische Basisassessment nach Ziffer 03360 erbracht und abgerechnet wurde, und zwar nicht länger zurückliegend als vier Quartale.
Da die beiden Positionen nebeneinander nicht ausgeschlossen sind, kann die Erbringung und Berechnung beider Positionen auch im Rahmen einer Konsultation nebeneinander erfolgen.
Da die Legende von Ziffer 03362 dezidiert die 03360 voraussetzt, ist es nicht möglich, auf die bislang erbrachte Ziffer 03240 für das Basisassessment zu verweisen und ohne vorherige Ziffer 03360 den Betreuungskomplex (03362) abzurechnen.
Im Beschluss des Bewertungsausschusses
zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes(EBM)kann ich keinen Ausschluss der Ziffern 03360-03362 am selben Tag finden?!?