Tag Seiten: EBM

  • Fotolia/ mkrberlin

    Hyposensibilisierung beim Hausarzt

    Darstellung, dass Hyposensibilisierungen auch in der Hausarztpraxis unter Einhaltung vorgeschriebener Bedingungen möglich und abrechenbar sind.

  • Fotolia/ Monkey Business

    Kindervorsorge – auch für Hausärzte relevant

    Kindervorsorge-Untersuchungen richten sich nach den „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres“. Sowohl in den Richtlinien als auch im EBM gibt es keine Mehr

  • Fotolia/ jro-grafik

    Alles zum Urinstatus im EBM

    Darstellung und Erläuterung zur Abrechnung des normalen Urinstatus beim GKV-Patienten. Ausschlüsse, Besonderheiten. Ökonomische Betrachtung. Hinweise zum teststreifen-Einkauf.

  • Fotolia/ motorlka

    Mikrowelle und Co.

    Übersicht über die Möglichkeiten der Abrechnung von physikalisch-medizinischen Leistungen in der Praxis und der TENS-Anleitung für die Eigentherapie zu Hause.

  • Belastungs-EKG-Fotolia

    LZ-EKG und LZ-RR beim Hausarzt

    Welche Langzeituntersuchungen (EKG, Blutdruck) unter welchen Voraussetzungen in der Hausarztpraxis möglich sind, erläutern wir in diesem Abrechnungstipp.

  • Fotolia/ Karin Jähne

    Übende Verfahren – auch beim Hausarzt?

    In Zeiten der häufigen psychovegetativen Überforderung ist der Wunsch nach Entspannung allgegenwärtig, Auch in Hausarztpraxen werden entsprechende Verfahren und Angebote nachgefragt.

  • Fotolia/ Schlegelfotos

    Rund um die Zecke

    Mit Planung von Urlaubsreisen kommt es in den Praxen gehäuft zum Kontakt mit Personen, die Rat zum Schutz vor Zecken suchen, insbesondere mit der Frage, ob eine „Impfung gegen Zecken“ sinnvoll und notwendig sei.

  • Fotolia/ gandolf

    Lohnt sich eine Samstagssprechstunde?

    Da sowohl im EBM als auch in der GOÄ spezielle Abrechnungsvorgaben für eine samstags abgehaltene Sprechstunde existieren, erhebt sich immer wieder die Frage: Lohnt sich das?

  • Fotolia/ Creativa

    Gesprächsleistungen analog bewerten

    Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können nach § 6 Abs. 2 der GOÄ entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.