Geld

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  • Seit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) im Jahr 2007 ist im niedergelassenen Arztsektor eine enorme Entwicklung im Hinblick auf größere Praxiszusammenschlüsse zu verzeichnen.

  • Praxisfinanzierung

    Auf Augenhöhe mit dem Banker

    Den Sprung in die Selbstständigkeit oder die Generalsanierung der Praxis schafft kaum ein Arzt ohne fremdes Kapital. Doch auch in Zeiten niedriger Zinsen sollten Niedergelassene bei der Finanzierung nichts dem Zufall überlassen.

  • Pflegende Angehörige

    Pflegeversicherung bietet Auszeit

    Wer einen Angehörigen pflegt, ist häufig rund um die Uhr im Einsatz. Urlaub machen und einfach mal abschalten, das erlauben sich die Wenigsten. Dabei ist gerade für pflegende Angehörige eine Auszeit besonders wichtig.

  • Können Sie entspannt bleiben, wenn Sie daran denken, dass Sie Ihre Praxis für gute 3 Monate zusperren müssen? 13 Wochen Verdienstausfall bei vollen, weiterlaufenden Kosten?

  • Öffentliche Fördermittel

    Durchblick durch den Förderdschungel

    Neulich habe ich Ihnen, liebe Medizinerinnen und Mediziner, geschildert, dass es eine gute Idee ist, für eine geplante Investition oder Praxis-Neugründung öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, und sich vor einer Finanzierung sorgfältig zu informieren und beraten zu lassen.

  • Krankentagegeld

    Wenn Ärzte krank werden

    Kassenpatienten erhalten bei längerer Krankheit Geld von AOK und Co. Ärzte hingegen sind meist privat versichert – und müssen etwaige Einkommensausfälle daher selbst abfedern. Was dabei zu beachten ist.

  • Klassischer Zielkonflikt

    Das magische Dreieck der Geldanlage

    Hohe Rendite, geringes Risiko, hohe Liquidität – davon träumen Anleger. Aber solch eine Vermögensanlage gibt es in der Realität nicht. Der Grund: Alle drei Größen stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander.

  • Privatversicherte erhalten 39 % mehr neue Medikamente im Vergleich zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Andere Leistungen aus der Ärzteversorgung

    Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte?

    „Andere Leistungen“, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gezahlt werden, unterliegen im Regelfall als „sonstige Einkünfte“ der Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes.

  • Qualitätsmanagement

    Einfach BWL in der Arztpraxis

    Medizin studiert, betriebswirtschaftliches Denken und Handeln jeden Tag. So sieht Ihr Alltag aus. Machen wir uns nichts vor. Seit Sie zum ersten Mal Ihre Praxistür aufgesperrt haben, geht es nicht nur um die Behandlung von Patienten.