Weiterbildungsassistent

In wenigen Schritten zum Vertrag

Vertragsärzte können mit nur wenigen Schritten einen Weiterbildungsplatz in ihrer Praxis anbieten. Damit helfen sie, Nachwuchs für die Niederlassung zu begeistern. Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird finanziell gefördert.

Niedergelassene Ärzte, die einen Weiterbildungsplatz anbieten möchten, benötigen lediglich eine Weiterbildungsbefugnis und eine Anerkennung ihrer Praxis als Weiterbildungsstätte. Hierfür ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig. Zudem müssen die Ärzte die Anstellung eines Weiterbildungsassistenten durch ihre Kassenärztliche Vereinigungen (KV) vorab genehmigen lassen. Die Anstellung ist befristet.

Aktuell wird die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin mit monatlich 3 500 Euro (Vollzeitstelle) gefördert. Das Geld wird an den niedergelassenen Arzt als Gehaltszuschuss für den Weiterbildungsassistenten ausgezahlt. Der Praxisinhaber stockt den Betrag auf das übliche Gehaltsniveau auf und begleicht die Sozialabgaben. Um den Aufstockungsbeitrag durch die Weiterbildungsstelle gering zu halten, soll die Fördersumme mit dem Versorgungsstärkungsgesetz erhöht werden. Zusätzlich ist geplant, dass Praxen mit einem Weiterbildungsassistenten den Praxisumfang ausdehnen können. Die Details dazu sollen die KVen regional regeln. Bereits jetzt sind weitere Zuschüsse wegen struktureller Besonderheiten in unterversorgten Gebieten möglich. Der Antrag auf Förderung ist ebenfalls bei der jeweiligen KV zu stellen.

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