Präventionsgesetz beschlossen

Kassen zahlen Impfausweise

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden. Das ist ein Vorhaben, das der Bundestag jetzt mit dem Präventionsgesetz auf den Weg gebracht hat. Bei den kinderärztlichen Untersuchungen soll zudem stärker auf Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen geachtet werden. Dieser Aspekt wurde von der KBV bereits in den Beratungen zur neu gefassten Kinder-Richtlinie aufgegriffen, die der Gemeinsame Bundesausschuss soeben beschlossen hat. Geregelt ist jetzt auch, dass die Kassen die Kosten für Impfausweise übernehmen müssen. Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes betrifft den Impfschutz der Bevölkerung. So soll bei der Erstaufnahme in eine Kita künftig nachgewiesen werden, dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Bei Jugendlichen soll der Impfstatus im Rahmen der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung überprüft werden. Fehlt dieser, kann der Arzt eine Impfung als besondere der Gesundheit dienende Maßnahme empfehlen und damit die Jugendlichen für diese effektive Prävention sensibilisieren. Zudem wird die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen in die Bonusprogramme der Krankenkassen einbezogen, um einen Anreiz zu bieten. Fest steht jetzt auch, dass die Krankenkassen ihren Versicherten kostenfrei einen Impfausweis zur Verfügung stellen müssen. Nachdem sich das Grüne Kreuz aus der Finanzierung zurückgezogen hatte, war lange unklar, wer die Impfausweise bezahlt. Viele Ärzte hatten deshalb diese selbst für ihre Patienten gekauft, um Impfungen dokumentieren zu können.

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One Comment

  1. Kleine grüne Männchen bei den GKV-Kassen?

    Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat “grünes Licht für Prävention & Co” gegeben. Doch den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Ländervertretungen im Deutschen Bundesrat ist offensichtlich völlig entgangen, was die Bundesregierung in ihrer unendlichen Weisheit und Güte damit für uns Ärzte durchgekämpft, durchgesetzt und erreicht hat?

    Denn was bedeutet es für uns Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte, dass ausdrücklich im Präventionsgesetz als gesundheitspolitisch visionäre Großtat hineingeschrieben wurde, die GKV-Kassen müssten nunmehr s e l b s t die Kosten für Impfausweise übernehmen?

    M. E. ist das eine krasse Missachtung und ein Affront gegenüber uns Ärzten!
    W i r, die wir täglich präventive Untersuchungs-, Beratungs- und Impfleistungen erbringen, für indikationsgerechte Verabreichung lege artis haften, in Logistik und Fortbildung beim Impfmanagement investiert haben, viel Überzeugungs- und Motivationskraft aufwenden müssen bzw. vom Regress bedroht sind, wenn Impfstoffe abgelaufen oder unbrauchbar geworden sind, und mit etwa 100 verschiedenen Impf-Ziffern bürokratisch drangsaliert werden, wurden im Präventionsgesetz nicht einmal berücksichtigt.

    Die Impf- und Medizin-bildungsfernen kleinen grünen Männchen in den GKV-Kassen dagegen können sich jetzt schon damit schmücken, dass sie uns sogar Impfausweise im Materialwert von maximal 0,25 € kostenfrei zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dürfen wir dann doch sicher noch mehr Bonushefte kostenlos mit Impf- und Vorsorgeterminbestätigungen abstempeln? Oder?

    Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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