Hausbesuch

Langzeit-EKG durch Praxisassistenten

Hausärzte werden seit 1. Juli entlastet: Nichtärztliche Praxisassistenten können bei Hausbesuchen auch ein Langzeit-EKG abnehmen. Die Leistung darf jetzt neben dem Hausbesuch abgerechnet werden. Der EBM wurde entsprechend angepasst.

Ärzte rechnen die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden mit der Gebührenordnungsposition GOP 03322 ab. Für Hausbesuche ihrer nichtärztlichen Praxisassistenten sind die GOP 03062 und 03063 vorgesehen. Neben diesen Hausbesuchen war das Langzeit-EKG bisher nicht berechnungsfähig.

Der Bewertungsausschuss hat das geändert. Er ergänzte die Nr. 6 der Präambel 3.2.1.2 um die GOP 03322 für die Aufzeichnung des Langzeit-EKG. Die Präambel gibt vor, welche Leistungen neben den Hausbesuchen berechnungsfähig sind. Damit kann die GOP 03322 jetzt neben den Hausbesuchen berechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter bei seinem Hausbesuch das Langzeit-EKG-Gerät mit der beendeten Aufzeichnung wieder abnimmt.

Da die Änderung im EBM erst im Juni beschlossen wurde, ist sie ab Juli noch nicht in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt. Trotzdem können Ärzte die genannten Positionen nebeneinander abrechnen. Dass dies möglich sein muss, hat die KBV den PVS-Herstellern vorgegeben. Demnach muss die Praxissoftware Vertragsärzten gestatten, sich über Regeln und Ausschlüsse, die das PVS bei EBM-Ziffern vorgibt, hinwegzusetzen. Achten Sie darauf, dass Ihr PVS keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung macht.

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