E-Arztbrief

Sicher nur durch die Signatur

Zu den essenziellen Bedingungen einer rechtssicheren elektronischen ärztlichen Kommunikation gehört die Signatur des Arztes mit seinem Arztausweis. Ohne diese Signatur eines Arztes ist der elektronisch kommunizierte Brief kein Arztbrief. Der Ärztliche Beirat zur Begleitung der Einführung einer Telematikinfrastrukur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen weist darauf hin:

Die Erstellung und Versendung sowie der Empfang von elektronischen Arztbriefen, einschließlich von elektronischen Entlassbriefen aus dem Krankenhaus, soll durch ein wirtschaftliches Anreizsystem zeitnah etabliert werden. Dazu ist eine zuverlässige und vertrauliche Infrastruktur notwendig. Auch müssen die Voraussetzungen vorhanden sein, damit solche Briefe elektronisch signiert werden können. Erst durch die Signatur sind die Empfänger elektronischer Arztbriefe den Empfängern handschriftlich unterschriebener Arztbriefe rechtlich gleichgestellt.

Eine Förderung einer solchen Anwendung setzt voraus, dass die beteiligten Partner (Heilberufler: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeutinnen) über die notwendigen Signaturanwendungskomponenten (SAK) in ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS) verfügen.

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