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Die Krankenkassen können in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln, die gesetzlich von der Versorgung ausgeschlossen sind, Mehr
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Kommentar: wissen-a-z
IVW 2.0 Code: Wissenaz
Die Krankenkassen können in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln, die gesetzlich von der Versorgung ausgeschlossen sind, Mehr
Die WHR ist ein Maß für die Fettverteilung im Körper und wird berechnet, indem der Taillenumfang durch den Hüftumfang (in Zentimeter) geteilt wird. Mehr
Das Wartezimmer ist zwar der Bereich, in dem die Patienten sich nach Möglichkeit eher nur kurz aufhalten sollten, trotzdem kann die Praxis den Mehr
Krankenhausärzte werden im AVWG auch für die Wirtschaftlichkeit der Anschlussverordnungen verpflichtet: Ist im Anschluss an eine Klinikbehandlung die Fortsetzung der im Krankenhaus begonnenen Mehr
Der Wellness-Markt hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Eine Studie von “global insight” aus dem Frühjahr 2004 spricht von einem Umsatz Mehr
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Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit sind die Ausgaben für Fortbildung Mehr
Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann der Vertragsarzt mit einem Widerspruch den Beschwerdeausschuss anrufen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der im Mehr
Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben. Dies Mehr
Eine kontrollierte Studie zur Bewertung der Wirksamkeit der DMP ist bei der Evaluation nicht vorgesehen. Erforderlich wäre eine prospektive, randomisierte und kontrollierte Studie Mehr
Die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse beurteilen die Wirtschaftlichkeit nach: ,der medizinischen Notwendigkeit der Leistungen (Indikation), ,der Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder Mehr
Bei der Verordnung von Arzneimitteln gilt der Grundsatz, dass der Anspruch des Versicherten eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung umfasst nach den Regeln Mehr
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