GOÄ 34 – oft erbracht und nicht abgerechnet (I)
Die Gebührenordnungsposition (GOP) 34 der GOÄ führt immer noch ein Schattendasein in der hausärztlichen Abrechnung; Grund ist vielleicht das Wort „lebensbedrohend“ in der Legende
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Kommentar: abrechnung
IVW 2.0 Code: wfjk
Die Gebührenordnungsposition (GOP) 34 der GOÄ führt immer noch ein Schattendasein in der hausärztlichen Abrechnung; Grund ist vielleicht das Wort „lebensbedrohend“ in der Legende
Asthma bronchiale ist eine in jedem Alter vorkommende Erkrankung. Auch Erstdiagnosen sind nicht nur auf das Kindesalter beschränkt. Die Abrechnung ist vergleichbar.
Die Notwendigkeit einer Punktion kann in jeder Hausarztpraxis vorkommen. Nicht alle Punktionen aber sind abrechnungsfähig.
Auch wenn lokale Anästhesien über den EBM in der Abrechnung nicht abgebildet werden können, weil sie Teil von Komplexleistungen sind, sind sie dennoch über die GOÄ darstellbar. Insbesondere durch die Mehr
In Zeiten der häufigen psychovegetativen Überforderung ist der Wunsch nach Entspannung allgegenwärtig, Auch in Hausarztpraxen werden entsprechende Verfahren und Angebote nachgefragt.
Auch in Zeiten, in denen aufgrund der modernen Therapeutika Asthmaanfälle deutlich seltener vorkommen und einen Hausbesuch erfordern, kann es dennoch sein, dass man einen Patienten über einige Zeit beobachten muss, Mehr
Die Feststellung des Todes eines Patienten gehört zu den Routine-Leistungen von Hausärzten. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Fachwissen, da der Arzt nicht nur den Todeszeitpunkt sondern auch die Todesursache ermitteln muss.
Mit Planung von Urlaubsreisen kommt es in den Praxen gehäuft zum Kontakt mit Personen, die Rat zum Schutz vor Zecken suchen, insbesondere mit der Frage, ob eine „Impfung gegen Zecken“ sinnvoll und notwendig sei.
Während es im EBM abrechnungstechnisch keinen Unterschied darstellt, ob eine kleine oder große Wunde versorgt wird, sieht das in der GOÄ völlig anders aus.
Die Abrechnungsexperten des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) sorgen derzeit mit einer neuen bundesweiten Vergleichsstudie zu Heilmittelleistungen für Aufsehen.
Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Verbänden ist nur wenigen Ärzten und Ärztinnen nichts so bekannt und geläufig wie die Vorschrift: „GOP 200 nicht neben chirurgischen Leistungen. „Oft wird darüber aber die Chance vergessen, auch innerhalb ein und derselben Sitzung mehrere Verbände gleichzeitig, mehrfach am Tag oder kombiniert abrechnen zu können.
Im Beitrag vom 25.03.2015 wurde der Umgang mit Anfragen privater Kostenträger beschrieben. Über die korrekte Abrechnung für entsprechende Auskünfte, Stellungnahmen und Gutachten herrscht unter den Ärzten offensichtlich Uneinigkeit, die einer Richtigstellung bedarf.