GOÄ und EBM

Übende Verfahren – auch beim Hausarzt?

In Zeiten der häufigen psychovegetativen Überforderung ist der Wunsch nach Entspannung allgegenwärtig, Auch in Hausarztpraxen werden entsprechende Verfahren und Angebote nachgefragt. Neben einer Vielzahl seriöser, auch ärztlicher Angebote tummeln sich im Netz aber auch viele fragwürdige oder nicht validierte Angebote. Auch Für Hausärzte gibt es nach entsprechender Fortbildung die Möglichkeit, Autogenes Training oder Jacobson-Kurse anzubieten.

GOÄ

Sowohl Privatpatienten als auch Selbstzahlerangebote für GKV-Patienten können Sie gemäß den zutreffenden Positionen für Übende Verfahren in der GOÄ abrechnen: GOP 846 und 847. Gilt die GOP 846 für die Einzelbehandlung, ist die GOP 847 der Gruppenbehandlung vorbehalten, die dann jeweils pro Teilnehmer abrechenbar ist. Beide Leistungen bedingen eine Mindestzeit von jeweils 20 Minuten.

Schaut man sich die Honorare beim Schwellensatz (2,3) an, stellt man fest, dass die Stundenhonorare mit 60,33 € bei der Einzelbehandlung und 72,36 € bei einer Gruppenbehandlung mit 12 Teilnehmern nicht gerade üppig ausfallen. Entsprechende Angebote können aber auch ein Zugpferd für Neu-Patienten sein.

Auch wenn die GOÄ explizit keine entsprechende nachgewiesene Qualifikation erfordert, sollte man dennoch möglichst fundierte Kenntnisse vorweisen können. Nicht alle Versicherer erstatten die Leistungen ohne einen qualifizierten Nachweis. Insbesondere bei Privatpatienten wird empfohlen, sich vorher bei ihrer Versicherung zu erkundigen. Bei GKV-Patienten sollte üblicherweise ein Hinweis auf Nichterstattung durch die Krankenkasse im Behandlungsvertrag vermerkt sein.

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