Finanzen

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  • Immer mehr Sparer wollen keine Geschäfte mitfinanzieren, die sie für fragwürdig halten. Manche Banken vergeben Kredite nach ethisch-ökologischen Kriterien. Der Produktfinder der Stiftung Warentest hilft dabei, das passende Angebot zu finden: Er liefert – monatlich aktualisiert – Konditionen für Sparangebote dieser Banken und zeigt,

  • Der Zinsbindung für Ihren Praxiskredit läuft zwar erst in zwei Jahren aus, Sie wollen aber heute schon von den historischen Minizinsen profitieren? Mit diesen Produkten sparen Sie heute schon das Geld von morgen.

    Es klingt zu schön, um wahr zu sein. Doch das Prinzip funktioniert tatsächlich. Praxisinhaber, deren Kredit noch ein paar Jahre zu laufen hat, können sich die aktuellen Niedrigzinsen schon heute für die Anschlussfinanzierung der Zukunft reservieren lassen – mit einem sogenannten Forward-Darlehen.

  • Ein Risiko bei der Geldanlage einzugehen, davor scheuen sich die meisten Deutschen. Sparkonten, Tagesgeld und Termineinlagen sind die bevorzugten Anlageformen – Aktien und Fonds werden dagegen gemieden.

  • Die Vergütung für Meldungen an die klinischen Krebsregister ist jetzt geregelt. Nach dem Schiedsspruch erhalten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser, die Daten zur Tumordiagnose eines Patienten an ein klinisches Krebsregister melden, 18 Euro. Erstmals vorgesehen ist, dass auch Informationen zur Behandlung und zum Verlauf der Erkrankung einheitlich erfasst und vergütet werden.

  • Seit dem 1. Januar 2015 müssen gemäß § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten dokumentiert werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auch Urlaubs- und Krankheitstage als Arbeitszeit im weitesten Sinne zählen. Die genannten Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber wochenaktuell bereithalten und für zwei Jahre aufbewahren.

  • Patientenversorgung

    Kostenerstattung nach § 13 SGB V

    Die Patientenversorgung im Rahmen der Kostenerstattung hat in deutschen Haus- und Facharztpraxen Seltenheitswert. Ursachen dafür: Mangelnder Bekanntheitsgrad bei Ärzten und Patienten und die Angst vor dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Zu Unrecht, wie sich bei sachlicher Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt.

  • Sie sind nicht unumstritten. Doch Anwesenheitsprämien für die Belegschaft können helfen, die Zahl der Fehltage deutlich zu reduzieren. Wie Ärzte das Instrument sinnvoll einsetzen.

  • Seit Anfang des Jahres erfassen die Pharmahersteller in Deutschland alle Zuwendungen, die sie Ärzten zukommen lassen. Ab 2016 sollen die Zuwendungen zudem auch im Internet veröffentlicht werden.

  • Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs

    Endlich Klarheit in Sachen Gewerbesteuer

    Auch wenn es sich manchmal anders anfühlt: Ärzte gehören zu den freien Berufen. Doch entfällt damit automatisch die Pflicht, Gewerbesteuer zahlen zu müssen? Ein aktuelles Urteil bringt Licht ins Dunkel.

  • Wenn Niedergelassene in die richtigen Dinge investieren, drücken sie damit ihre Steuerlast. Damit das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben anerkennt, sind jedoch einige Details zu beachten. Ein Überblick.