Recht

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  • Flexible Arbeitszeiten sind eine feine Sache und gerade in Praxen, die eine freie Sprechstunde anbieten, oft unerlässlich. Aus juristischer Sicht sind sie aber heikel. Was Ärzte beachten müssen, damit die Praxisorganisation rund läuft.

  • Andere Leistungen aus der Ärzteversorgung

    Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte?

    „Andere Leistungen“, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gezahlt werden, unterliegen im Regelfall als „sonstige Einkünfte“ der Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes.

  • Krankenhausbehandlungs-Richtlinie

    Vorsicht bei Krankenhauseinweisung

    Seit dem 30.04.2015 ist die neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie des GBA vom 22.01.2015 in Kraft. Sie bringt einige Änderungen für Vertragsärzte. Sie müssen bei Krankenhauseinweisungen besser die ambulanten Alternativen abwägen und dokumentieren.

  • Erst im Jahr 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Schon wieder werden Äußerungen aus der Politik laut, die an den Beweislastregeln im Arzthaftungsprozess Änderungen herbeiführen wollen

  • Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5. November 2014 (VIII R 13/12) entschieden, dass Ärzte, die die vorgegebenen Richtgrößen für die Verschreibung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln um mehr als 25 % überschreiten, Rückstellungen für Honorarrückforderungen der Krankenkassen bilden dürfen.

  • Sparkassen sind ans Grundgesetz gebunden. Sie dürfen ihren Kunden nicht ohne sachgerechten Grund kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Direkt betroffen ist die Sparkasse Mittelfranken-Süd.

  • Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13.05.2015 entschieden, dass ein Vertragsarzt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet ist die preisgünstigste Bezugsquelle für die Verordnung von Arzneimitteln zu wählen.

  • Angestellte Ärzte können ihre Anstellung in eine Zulassung umwandeln lassen, wenn sie genug Arbeit für einen ganzen – oder halben – Versorgungsauftrag haben. So steht es im Gesetz.

  • “Mit der zunehmenden Einführung von Wettbewerb in den Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesellschaftlich geforderte Versorgungsgerechtigkeit immer weiter beschädigt.

  • Vertrag zur AD(H)S-Behandlung unterzeichnet

    16.000 Kinder und Jugendliche künftig besser versorgt

    Den jungen Betroffenen (Kinder und Jugendliche) können wir nun Behandlungen nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien anbieten. Mit diesem Vertrag haben wir ein wichtiges Zeichen für die innovative Patientenversorgung gesetzt”, teilte der Vorstandsvorsitzende der KV Baden-Württemberg, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, mit.