GOÄ, EBM

LZ-EKG und LZ-RR beim Hausarzt

Welche Langzeituntersuchungen (EKG, Blutdruck) unter welchen Voraussetzungen in der Hausarztpraxis möglich sind, erläutern wir in diesem Abrechnungstipp.

EBM

Langzeit-EKG und vor allem auch die Langzeitblutdruckmessungen sind aus der häutigen ambulanten Medizin nicht mehr wegzudenken. Aber bei EBM-Abrechnung gibt es Einschränkungen. Während die Langzeit-Blutdruckmessung beim Hausarzt ohne Genehmigung durchgeführt und abgerechnet werden kann, bedarf die Langzeit-EKG-Ableitung und –auswertung beim Hausarzt einer Genehmigung der zuständigen KV. Die Voraussetzungen regelt die Vereinbarung zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V/Anmerkung zur GOP 03241. Weitere Infos bei Ihrer KV.

Für die Abrechnung existieren für das Anlegen der Elektroden die GOP`s  03322, für die Auswertung die GOP`s 03241. Die Vergütung liegt beim aktuellen Punktwert von 10,2718 Cent (2015) bei 6,88 € (03322) bzw. 9,45 € (03241). Ist die Ableitungsdauer, die mindestens 18 Stunden dauern muss, deutlich länger, u.U. auch mehr als 24 Stunden, kann die GOP 03322 dennoch nur einmalig abgerechnet werden.

Werden Anlegen der Elektroden und Auswertung von verschiedenen Vertragsärzten durchgeführt, können Versandmaterial und Versand der Datenträger gemäß der GOP 40106 mit 1,50 € abgerechnet werden. Bei Mitgabe durch den Patienten entfällt diese Pauschale.

Die Abrechnung der Langzeit-Blutdruckmessung ist für Hausärzte uneingeschränkt möglich, hier bedarf es keiner Genehmigung. Die Abrechnung erfolgt bei einer Mindestdauer von 20 Stunden nach der GOP 03324, vergütet mit aktuell 8,01 €.

Werden Langzeit-Blutdruckmessung und Langzeit-EKG gleichzeitig durchgeführt, sind beide GOP`s nebeneinander abrechenbar.

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