EBM

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  • Die Mindestfallzahl für die Abrechnung des Zuschlags für nichtärztliche Praxisassistenten für neu niedergelassene Hausärzte kommt erst nach einer Übergangszeit zum Tragen; darauf hat sich der Bewertungsausschuss Ende Januar verständigt. Nach dieser Regelung können neu niedergelassene Hausärzte eine Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen von nicht-ärztlichen Praxisassistenten auch dann erhalten, wenn sie die Mindestfallzahl als Abrechnungsvoraussetzung noch nicht vorweisen können.

  • Akuter Harnverhalt beim Mann I (GOÄ)

    Blase und Patient mit einem Katheter entlasten

    Dass die Blase nicht mehr willentlich entleert werden kann, ist bei Männern häufiger der Fall als bei Frauen. In solch einem Fall eines akuten Harnverhaltes ist dringende Abhilfe nötig. Die erste Möglichkeit besteht darin, einen transurethralen Katheter zu legen und den Urin fraktioniert abzulassen. Üblicherweise wird dazu der Harnröhreneingang desinfiziert

  • Arzt-Patienten-Kontakt

    Chronikerpauschale richtig abrechnen

    Für die kontinuierliche ärztliche Behandlung eines chronisch kranken Patienten können Ärzte die Chronikerpauschale abrechnen. Voraussetzung ist, dass es in den letzten vier Quartalen in mindestens drei Quartalen einen Arzt-Patienten-Kontakt wegen dieser Erkrankung gab.

  • Eine Atemgymnastik kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung durchgeführt werden. Die geforderten Leistungsinhalte weichen in beiden Fällen voneinander ab.

  • Die Vertreterpauschale für Hausärzte wird abgeschafft: Vom 1. April 2015 an können Haus- und Kinderärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, die volle Versichertenpauschale abrechnen. Dies konnte die KBV in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erreichen.

  • Alles über erfolgreiches Praxismanagement sowie die aktuellsten Tipps zu Abrechnung, Steuern, Recht und Finanzen. Lesen Sie mehr am 28. Januar 2015, wenn die neueste Printausgabe in Ihrer Post ist.

  • EBM: Problemorientiertes Gespräch

    Leistungslegende geändert

    Zum 1. Januar 2015 wurde die Legende der GOP 03230/04230 für das problemorientierte ärztliche Gespräch erweitert und lässt nun mehr Freiräume.

  • Bei gesetzlich Versicherten werden die Schutzimpfungen wie Tetanus, normalerweise entsprechend der regionalen Impfvereinbarung abgerechnet.

  • Der Leistungsinhalt der angiologischen Zusatzpauschale ist lang. Damit sie berechnet werden kann, müssen jedoch längst nicht alle Punkte erfüllt sein.

  • Um die gastroenterologische Zusatzpauschale Koloskopie abrechnen zu können, müssen Internisten eine geeignete Notfallausstattung bereithalten.