EBM

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  • GOÄ - EBM

    Rund um die Zecke

    Mit Planung von Urlaubsreisen kommt es in den Praxen gehäuft zum Kontakt mit Personen, die Rat zum Schutz vor Zecken suchen, insbesondere mit der Frage, ob eine „Impfung gegen Zecken“ sinnvoll und notwendig sei.

  • Da sowohl im EBM als auch in der GOÄ spezielle Abrechnungsvorgaben für eine samstags abgehaltene Sprechstunde existieren, erhebt sich immer wieder die Frage: Lohnt sich das?

  • Noch immer ist etlichen Vertragsärzten nicht bewusst, dass Impfleistungen nicht als EBM-Leistungen, sondern im Rahmen lokaler Impfvereinbarungen der jeweiligen KV mit den Kassenverbänden abgerechnet werden. Damit entziehen sie sich der Budgetierung, d.h. jede durchgeführt Masern-Impfung wird auch zu dem vereinbarten Honorar ausbezahlt.

  • EVA entlastet den Arzt

    Extra für neu niedergelassene Ärzte

    Auch neu niedergelassene Ärzte können eine Förderung für eine nichtärztliche Praxisassistentin (z.B. die entlastende Versorgungsassistentin EVA) erhalten. Zum 1. April wurde eine Sonderregelung in den EBM aufgenommen, die vorsieht, dass die Mindestfallzahlen für Neu- und Jungpraxen zunächst nicht gelten.

  • Neuerungen seit 1. April

    Das ändert sich bei der Abrechnung

    Zum 1. April sind im Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Neuregelungen in Kraft getreten. So wird die Vertreterpauschale für Hausärzte abgeschafft: Haus- und Kinderärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, können künftig die volle Versichertenpauschale abrechnen.

  • Problemorientiertes Gespräch

    GOP: Beachten Sie das Kontingent

    Das problemorientierte Gespräch ist mit 03230/04230 in den hausärztlichen Kapiteln des EBM enthalten. Dabei sind aber wichtige Punkte zu beachten.

  • Persönlicher Kontakt

    Die Definition ist eindeutig

    Im EBM ist bei einigen Leistungen für die Abrechenbarkeit ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Bei anderen Leistungen wird differenziert zwischen Arzt-Patienten-Kontakt und persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt.

  • Trotz gestiegener Portokosten sind die Kostenpauschalen für den Versand von Arztbriefen bislang nicht erhöht worden. Die KBV hatte bereits 2013 eine Anpassung gegenüber der Kassenseite gefordert. Inzwischen sind die Portokosten für einen Standardbrief von 55 auf 62 Cent gestiegen. Vor diesem Hintergrund muss die Bewertung der Kostenpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden. Die Deutsche Post AG hat seit 2012 mehrmals die Preise angehoben.

  • Die Chronikerpauschalen dürfen nur bei einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung abgerechnet werden. Die Leistungslegende sorgt hier oft für Verwirrung. So heißt es in den allgemeinen Bestimmungen der Pauschalen 03220 und 03221 (04220 und 04221 im Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin): „Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor

  • Psychotherapie in kleinen Gruppen

    Drei neue EBM-Ziffern für Kinder und Jugendliche

    Seit dem 1. Januar 2015 können Ärzte eine psychoanalytisch begründete Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen in kleinen Gruppen über den EBM abrechnen. Aber auch für große Gruppen gibt es eine Änderung: Hier wurde die Mindestteilnehmerzahl herabgesetzt.