Vertreterpauschale

Versichertenpauschale für Hausärzte im Vertreterfall

Die Vertreterpauschale für Hausärzte wird abgeschafft: Vom 1. April 2015 an können Haus- und Kinderärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, die volle Versichertenpauschale abrechnen. Dies konnte die KBV in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erreichen.

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03010/04010 werden im EBM gestrichen. Stattdessen rechnen Ärzte ab 1. April 2015 bei Behandlung im Vertretungsfall oder bei Überweisungen durch einen anderen Hausarzt/Pädiater zur Mit-, Weiterbehandlung oder Konsiliaruntersuchung die volle Versichertenpauschale ab (GOP 03000/04000).

Der EBM sieht bislang vor, dass Hausärzte im Vertretungs- beziehungsweise Überweisungsfall lediglich die halbe Versichertenpauschale für einen Patienten erhalten. Weiterhin wurde im Vertretungsfall und bei Überweisungen von Patienten zur spezialisierten Behandlung in diabetologischen Schwerpunktpraxen bzw. HIV-Schwerpunktpraxen nur die halbe Strukturpauschale (GOP 03040) vergütet.

„In keiner anderen Fachgruppe gibt es die Regelung, dass im Vertretungsfall weniger Honorar gezahlt wird. Daher freue ich mich sehr, dass es uns in den Verhandlungen mit den Krankenkassen gelungen ist, die Vertreterpauschale abzuschaffen. Damit wird nun endlich auch die Leistung der Hausärzte, die eine Vertretung übernehmen, entsprechend honoriert“, erklärt KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.

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