Der Ersatz geschädigter Gelenkflächen durch Endoprothesen wird derzeit heftig diskutiert. Es wird teilweise bezweifelt, ob die Operation überhaupt notwendig war und ob der Zeitpunkt angemessen war. Diese Diskussion bringt aber weder den einzelnen Patienten noch den Arzt weiter, wenn ein Patient eine gesicherte Gonarthrose hat und an deren Folgen leidet. Das Beschwerdebild entscheidet über die Behandlung, die meist mit Physiotherapie und dem Einsatz von Medikamenten begonnen wird. Bei chronischer Gonarthrose kann die Akupunktur eine Methode zur Schmerzlinderung sein, bevor irgendwann doch eingreifendere (operative) Maßnahmen nötig sind.
Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung ist die Körperakupunktur bei chronischen Schmerzen eines oder beider Kniegelenke aufgrund einer Gonarthrose zulässig. Ebenso ist die Körperakupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule im Leistungsumfang der GKV enthalten.
Der EBM sieht die GOP 30790 für die Eingangs- und Abschlussuntersuchung zur Körperakupunktur vor und die GOP 30791 für die einzelnen Akupunktursitzungen. In jedem Fall muss die Akupunkturnadel mindestens 20 Minuten stecken. Je Indikation dürfen zehn und mit besonderer Begründung 15 Akupunkturen im Krankheitsfall erfolgen. Ganz wichtig: Die Chronikerziffern 03220 und 03221 dürfen im Behandlungsfall nicht neben den GOP 30790 und/oder 30791 abgerechnet werden. Ebensowenig ist die Abrechnung der GOP 03040 neben der Akupunktur zu Lasten der GKV zulässig.
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